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Möglichkeit der Altersteilzeit für schwerbehinderte Angestellte verlängert

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Ein Parkplatz für Menschen mit Behinderung / Foto: absolutvision / unsplash.com

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Landes mit einer Schwerbehinderung haben weiter die Möglichkeit, in Altersteilzeit zu gehen. Darauf haben sich das Land Baden-Württemberg und der Beamtenbund und Tarifunion (dbb) verständigt. Die tarifliche Regelung wird bis zum 31. Dezember 2025 verlängert.

„Beschäftigte mit einer schweren Behinderung haben besondere Interessen und Bedürfnisse. Mit der verlängerten Regelung tragen wir dem Rechnung“, sagte Finanzministerin Edith Sitzmann heute. „Wir ermöglichen den Beschäftigten einen gleitenden Übergang vom Arbeitsleben in den Ruhestand.“

Nach der tarifvertraglich vereinbarten Regelung können sich schwerbehinderte Angestellte des Landes ab dem vollendeten 55. Lebensjahr für die Altersteilzeit entscheiden. Dabei haben sie die Wahl zwischen einem Teilzeit- und einem Blockmodell: Entweder sie arbeiten bis zum Renteneintritt zu 50 Prozent ihrer bisherigen Arbeitszeit oder sie sind zunächst weiter in Vollzeit tätig, um dann früher in den Ruhestand zu gehen. Während der Phase der Altersteilzeit stockt das Land das Entgelt auf mindestens 83 Prozent des letzten Nettolohns auf. Ab dem vollendeten 55. Lebensjahr ist die Altersteilzeit an die Zustimmung des Arbeitgebers geknüpft, ab dem vollendeten 60. Lebensjahr haben schwerbehinderte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch darauf.

Den Tarifvertrag zur Altersteilzeit für schwerbehinderte Angestellte hatten der Arbeitgeberverband des Landes und der dbb erstmals 2012 vereinbart. Er wurde 2016 verlängert - zunächst befristet bis Ende dieses Jahres. Nun gilt er weitere fünf Jahre.

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