Steuern

Steuerbefreiung von Musikunterricht: Land will Klarheit vom Bund

Das Jahressteuergesetz 2024 sorgt für Unsicherheiten beim Musikunterricht, der bisher umsatzsteuerbefreit war. Nach rechtlicher Auffassung des Finanzministeriums Baden-Württemberg bleibt es inhaltlich beim Alten. Das Land fordert eine Klarstellung des Bundes und hat hierzu einen Antrag im Finanzausschuss des Bundesrats eingebracht.

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Eine Schülerin spielt Geige im Musikunterricht

Mit dem Jahressteuergesetz 2024 des Bundes soll auch die Vorschrift zur Steuerbefreiung von Musikunterricht reformiert werden. Das führt zu Unsicherheiten bei Betroffenen. Sie fragen sich, wie der Musikunterricht künftig steuerrechtlich beurteilt wird. Bisher war dieser nämlich von der Umsatzsteuer befreit.

Nach der rechtlichen Auffassung des Finanzministeriums Baden-Württemberg bleibt mit der Neufassung inhaltlich alles beim Alten. Für Musikschulen, Musikvereine, selbständige Musiklehrerinnen und Musiklehrer ändert sich steuerlich also nichts. Der von ihnen erteilte Musikunterricht wird auch künftig von der Umsatzsteuer befreit sein.

Land fordert Klarstellung des Bundes

Das Land will dazu eine Klarstellung des Bundes. Deshalb hat Baden-Württemberg einen Antrag in den Finanzausschuss des Bundesrats eingebracht. Darin betont das Land die Bedeutung der musikalischen Bildung in Deutschland. Und die Notwendigkeit, dass Musikunterricht auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Das Land fordert von der Bundesregierung, klarzustellen, dass sich umsatzsteuerrechtlich nichts für den Musikunterricht durch das Jahressteuergesetz 2024 ändert. Der Finanzausschuss hat den Antrag von Baden-Württemberg heute, 12. September, beschlossen.

Musikunterricht von der Umsatzsteuer befreit

Der Musikunterricht von Musikschulen, Musikvereinen sowie selbstständigen Musiklehrerinnen und Musiklehrern ist von der Umsatzsteuer befreit. Also alles, was der (schulischen) Bildung und Ausbildung dient – egal, ob für Kinder oder Erwachsene. Was zur bloßen Freizeitgestaltung gehört, ist dagegen weiter umsatzsteuerpflichtig.

Eine Neuerung soll es laut Gesetzesentwurf beim Verfahren geben: Um unnötige Bürokratie abzubauen, soll für die Steuerbefreiung künftig keine Bescheinigung der zuständigen Behörde über die Begünstigung des Unterrichtsinhalts mehr erforderlich sein. Die Entscheidung, ob es sich um eine begünstigte Bildungsleistung oder eine bloße Freizeitgestaltung handelt, soll künftig das zuständige Finanzamt treffen.

Weitere Meldungen

Finanzminister Dr. Danyal Bayaz in Stuttgart
Haushalt

Landeshaushalt verabschiedet

Finanzminister Bayaz am Rednerpult im Landtag
Haushalt

„In unsicheren Zeiten sind Planbarkeit und Verlässlichkeit sehr hohe Güter.“

Podcast

Zukunft wird aus Mut gemacht – mit Verena Pausder

Kulturschätze

Die Basilika Wiblingen digital erleben

Inneres einer barocken Kirche
Kulturschätze

Münster Zwiefalten digital erleben

Podcast

Die Börse – Herz des Kapitalismus?

Finanzminister Bayaz bei der German American Conference in Boston am Rednerpult
Rede

Finanzminister auf der German American Conference

Visualisierung vom Anbau der Frauenklinik am Universitätsklinikum Tübingen Ansicht West
Vermögen und Bau

Arbeiten für den Anbau der Frauenklinik am Universitätsklinikum Tübingen beginnen

Podcast

Trump is back und jetzt? Sonderfolge mit Julius van de Laar

Zentrum für Islamische Theologie Campus der Theologien Universität Tübingen Visualisierung von Außen
Vermögen und Bau

Übergabe des Zentrums für Islamische Theologie an die Universität Tübingen

Mensa Wilhelmstraße Universität Tübingen Innen
Vermögen und Bau

Übergabe Mensa Wilhelmstraße an die Universität Tübingen

Blick in die Heizzentrale in Schloss Hohentübingen
Vermögen und Bau

Neue Heizzentrale für das Schloss Hohentübingen

Green Bond BW
Green Bond BW

Vierter Green Bond BW: Noch höheres Volumen

Steuern

Ergebnis der Herbst-Steuerschätzung 2024

Podcast

"Und vergib uns unsere Schulden" - welche Bedeutung haben Schulden?