Steuern

Umsetzung der Grundsteuer wird konkreter

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Grundsteuerreform: Öffentliche Aufforderung zur Abgabe der Feststellungserklärung

Die Grundsteuer wird künftig neu berechnet. Das Finanzministerium hat heute eine öffentliche Bekanntmachung herausgegeben. Um die Bürgerinnen und Bürger bei der Abgabe der Feststellungserklärung zu unterstützen, stellt die Finanzverwaltung zahlreiche Informationen und Hilfen bereit.

Die Umsetzung der Grundsteuerreform wird konkreter: Ab dem 1. Juli 2022 können die Eigentümerinnen und Eigentümer für ihre Grundstücke (Grundsteuer B) sowie land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) eine Steuererklärung einreichen. Sie sind gesetzlich dazu verpflichtet, eine sogenannte „Feststellungserklärung“ abzugeben. Das Finanzministerium hat heute eine entsprechende öffentliche Bekanntmachung herausgegeben. Die Abgabefrist endet am 31. Oktober 2022.

Übermittlung muss digital erfolgen

Die Feststellungserklärungen sind digital an das zuständige Finanzamt zu übermitteln. Die elektronischen Formulare werden ab dem 1. Juli unter anderem im Portal „Mein ELSTER“ bereitgestellt. Nur in begründeten Härtefällen kann die Feststellungserklärung in Papierform abgegeben werden. Ein solcher Fall liegt vor, wenn sich beispielsweise jemand erst die Technik zur elektronischen Abgabe beschaffen müsste - wie einen PC oder einen Internetzugang - oder den Umgang damit nicht gewohnt ist. Die Erklärungsvordrucke für Härtefälle werden ab dem 1. Juli beim örtlichen Finanzamt ausgehändigt. Daneben ist es möglich, dass Angehörige die elektronische Erklärung über ihren ELSTER-Zugang übermitteln.

Im Vergleich zu anderen Bundesländern müssen die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken in Baden-Württemberg die wenigsten Angaben bei der Feststellungerklärung machen. Benötigte Daten für die Grundsteuer B sind:

  • das Aktenzeichen, unter dem die Feststellungserklärung eingereicht werden muss,
  • die Grundstücksfläche,
  • der Bodenrichtwert und
  • ggf. die überwiegende Nutzung zu Wohnzwecken.

Nicht abgefragt werden in Baden-Württemberg die Art der Immobilie, die Wohn- und Nutzfläche oder das Baujahr. Das macht die Erklärung deutlich einfacher.

Land stellt zahlreiche Informationen und Hilfen bereit

Um die Bürgerinnen und Bürger bei der Abgabe der Feststellungserklärung zu unterstützen, stellt die Finanzverwaltung zahlreiche Informationen und Hilfen bereit. So erhalten die privaten Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken im Mai/Juni ein Schreiben mit Hinweisen zur Grundsteuerreform allgemein sowie konkret zum jeweiligen Grundstück, für das eine Feststellungserklärung abgegeben werden muss. Damit wird es leichter, die erforderlichen Angaben zu machen. Derzeit müssen die Betroffenen noch nichts unternehmen, auch eine Kontaktaufnahme mit dem Finanzamt ist aktuell nicht nötig.

Die Informationsschreiben für land- und forstwirtschaftliche Betriebe werden später versendet. In diesen Fällen kann mit der Abgabe der Feststellungserklärung bis zum Erhalt des Schreibens abgewartet werden.

Ab Juli 2022 werden auf der Internetseite www.grundsteuer-bw.de weitere Informationen und erforderliche Daten zu finden sein. Auf die Bodenrichtwerte der jeweiligen Kommunen kann hierüber dann ebenfalls zugegriffen werden. Darüber hinaus gibt es bereits jetzt auf der Webseite des Finanzministeriums ein umfassendes FAQ mit Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um die Grundsteuerreform sowie ein kurzes Erklärvideo für Eigentümerinnen und Eigentümer. In Ergänzung dazu können allgemeine Fragen dem virtuellen Assistenten der Steuerverwaltung unter www.steuerchatbot.de gestellt werden.

Bundesverfassungsgericht verlangt Reform

Die Reform der Grundsteuer wurde aufgrund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2018 notwendig: Demnach ist die bisherige Einheitsbewertung nicht mehr verfassungskonform. Für die Umsetzung des neuen Landesgrundsteuergesetzes ist eine umfassende Neubewertung aller Grundstücke sowie land- und forstwirtschaftlichen Betriebe notwendig.

Weitere Meldungen

Podcast

Zukunft wird aus Mut gemacht – mit Verena Pausder

Kulturschätze

Die Basilika Wiblingen digital erleben

Inneres einer barocken Kirche
Kulturschätze

Münster Zwiefalten digital erleben

Podcast

Die Börse – Herz des Kapitalismus?

Finanzminister Bayaz bei der German American Conference in Boston am Rednerpult
Rede

Finanzminister auf der German American Conference

Visualisierung vom Anbau der Frauenklinik am Universitätsklinikum Tübingen Ansicht West
Vermögen und Bau

Arbeiten für den Anbau der Frauenklinik am Universitätsklinikum Tübingen beginnen

Podcast

Trump is back und jetzt? Sonderfolge mit Julius van de Laar

Zentrum für Islamische Theologie Campus der Theologien Universität Tübingen Visualisierung von Außen
Vermögen und Bau

Übergabe des Zentrums für Islamische Theologie an die Universität Tübingen

Mensa Wilhelmstraße Universität Tübingen Innen
Vermögen und Bau

Übergabe Mensa Wilhelmstraße an die Universität Tübingen

Blick in die Heizzentrale in Schloss Hohentübingen
Vermögen und Bau

Neue Heizzentrale für das Schloss Hohentübingen

Green Bond BW
Green Bond BW

Vierter Green Bond BW: Noch höheres Volumen

Steuern

Ergebnis der Herbst-Steuerschätzung 2024

Podcast

"Und vergib uns unsere Schulden" - welche Bedeutung haben Schulden?

Visualisierung Gebäude Cyber Valley Tübingen
Vermögen und Bau

Spatenstich für das Innovationszentrum Cyber Valley 2 an der Universität Tübingen

Blick ins Labor, Ersatzneubau INF 272 für die Chemischen Institute an der Universität Heidelberg
Vermögen und Bau

Neubau für die Chemischen Institute an die Universität Heidelberg übergeben