Das Ministerium für Finanzen verwahrt sich gegen unsachliche Vorwürfe und die Behauptung, die Zinsabsicherung des Landes sei illegal. „Sich Zinsen langfristig zu sichern, ist nicht illegal, sondern in der Landeshaushaltsordnung klar geregelt. Der Landtag ermächtigt das Ministerium in der Landeshaushaltsordnung explizit dazu“, betonte ein Sprecher des Ministeriums für Finanzen. „Zudem ist der Einsatz dieser Zinssicherungsinstrumente im Staatshaushaltsgesetz beschränkt. Daran halten wir uns.“