Baden-Württemberg fordert von der Bundesregierung Änderungen in der Rentenpolitik. Dafür hat das Land einen Antrag in den Finanzausschuss des Bundesrats eingebracht. Hintergrund ist das Gesetz der Bundesregierung zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zum Aufbau eines Generationenkapitals für die gesetzliche Rentenversicherung.
Das Land begrüßt die grundsätzlichen Ziele, die der Bund mit dem Gesetz verfolgt: die gesetzliche Rente langfristig stabil zu halten. Allerdings sieht das Land konkreten Änderungsbedarf im Gesetz:
- Der Beitragssatz für die gesetzliche Rente soll laut Gesetz von derzeit 18,6% auf 22,3% im Jahr 2050 ansteigen. Die staatlichen Mehrausgaben würden so stetig anwachsen auf knapp 50 Milliarden Euro im Jahr 2045. Dieser Anstieg würde Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen belasten. Ebenso Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber belasten. Arbeit würde so teurer und die Wachstumsaussichten geschwächt werden.
- Deshalb soll die Bundesregierung Maßnahmen ergreifen, damit der Beitragssatz nicht wie prognostiziert steigt. Dafür soll die Bundesregierung prüfen, inwiefern die Lebensarbeitszeit an die Lebenserwartung gekoppelt werden könnte. Ebenso soll die Abschaffung der Rente mit 63 geprüft werden. Zudem sollen stärkere Anreize gesetzt werden, freiwillig über die Regelarbeitszeit hinaus zu arbeiten.
- Das Land befürwortet die Einführung des Generationenkapitals. Allerdings soll die Bundesregierung sicherstellen, dass das Generationenkapital nachhaltig an den Kapitalmärkten angelegt wird. Die nachhaltige Anlagestrategie des Landes Baden-Württemberg könnte dafür Vorbild sein. Sie orientiert sich unter anderem am Pariser Klimaschutzabkommen und den Nachhaltigkeitszielen der UN. Wie das Land sollte auch der Bund das „magische Dreieck der Finanzanlage“ (Risiko, Liquidität und Rendite) zum „magischen Viereck“ weiterentwickeln. Die drei etablierten Anlageziele sollen um den Aspekt der Nachhaltigkeit ergänzt werden.
Finanzminister Dr. Danyal Bayaz: „Die Rentenpläne der Bundesregierung entsprechen bislang nicht ausreichend dem Prinzip der Generationengerechtigkeit. Sie laden die steigenden Rentenkosten überproportional bei der jüngeren Generation ab. Die steigenden Kosten stellen eine enorme finanzielle Last dar, die staatliche Handlungsspielräume künftig deutlich einschränkt. Ich sehe daher dringenden Änderungsbedarf.“
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Im Finanzausschuss gab es Mehrheiten für die Forderungen des Antrages, dass die Bundesregierung zügig Maßnahmen ergreifen soll, um den prognostizierten Anstieg des Beitragssatzes abzuwenden und das Generationenkapital nachhaltig anzulegen. Der Bundesrat kann diese beiden Forderungen daher in seine Stellungnahme zum Gesetzentwurf des Bundestags einfließen lassen.