Baden-Württembergs Finanzministerin Edith Sitzmann setzt sich im Finanzausschuss des Bundesrates für eine Reform der Einkommensteuer ein. Sie bringt gemeinsam mit Schleswig-Holstein und Bremen eine entsprechende Initiative ein. Diese hat zum Ziel, den Solidaritätszuschlag (Soli) vollständig aufzuheben. Stattdessen soll der Teil des Soli, der nach einer Entscheidung des Bundes für zehn Prozent der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler ab 2021 verbleiben soll, in das bestehende Steuersystem integriert werden.
„Mit der teilweisen Abschaffung des Soli begibt sich der Bund verfassungsrechtlich auf Glatteis“, sagte Sitzmann. Mit einer kompletten Aufhebung und der Einbindung in den bestehenden Einkommensteuertarif würden die verfassungsrechtlichen Risiken vermieden. Zudem trage ein angepasster Einkommensteuertarif zu mehr Steuergerechtigkeit bei: „Die Entlastung käme dort an, wo sie angebracht und nötig ist - bei den Menschen mit niedrigen und mittleren Einkommen, also in der breiten Mitte der Gesellschaft.“ Für viele könnte das eine deutlichere Entlastung bedeuten als die Teilabschaffung des Soli. Zur Gegenfinanzierung sieht die Initiative einen moderaten zusätzlichen Beitrag sehr hoher Einkommen vor.
„Zu unserem Konzept gehört außerdem, dass der Arbeitnehmerpauschbetrag von 1000 Euro auf 1500 Euro erhöht wird“, sagte die Finanzministerin. „Das baut spürbar Bürokratie ab, für Steuerbürgerinnen und Steuerbürger wie auch für die Finanzämter.“ Zudem wäre damit auch der Arbeitsplatz zuhause bürokratiearm berücksichtigt.
Die Initiative der drei Länder wird in Form eines Änderungsantrags zum Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2020 im Finanzausschuss eingebracht.