Baufreigabe

Baufreigabe für den ersten Bauabschnitt einer neuen Werkhalle in der Justizvollzugsanstalt Rottenburg

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Das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft hat die Baufreigabe für den ersten Bauabschnitt einer neuen Werkhalle in der Justizvollzugsanstalt Rottenburg mit Gesamtbaukosten in Höhe von 5.900.000 Euro erteilt.

„Mit dem Neubau der Werkhalle investieren wir in den Justizvollzugsstandort Rottenburg. Wir schaffen die baulichen Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Ausbildung der Häftlinge. Damit leisten wir einen wichtigen Beitrag zur Resozialisierung“, sagte Finanz- und Wirtschaftsminister Nils Schmid anlässlich der Baufreigabe. „Durch den Neubau der Werkhalle wird gleichzeitig auch die Sicherheit innerhalb der Justizvollzugsanstalt optimiert“, so der Minister weiter.

Justizminister Rainer Stickelberger begrüßte den Neubau der Werkhalle. „Ausbildung und regelmäßige Arbeit sorgen dafür, dass die Gefangenen den Anschluss an die Arbeitswelt außerhalb des Gefängnisses nicht verlieren. Das verbessert ihre Chance auf ein künftiges Leben ohne Straftaten.“ In der Hauptanstalt der JVA Rottenburg sind rund 400 Gefangene arbeitstätig oder absolvieren eine Ausbildung. Den Schwerpunkt bilden Metallverarbeitungs- und Montagebetriebe, die als verlängerte Werkbank für Unternehmen der freien Wirtschaft produzieren.

Die bestehenden Werkhallen in der Justizvollzugsanstalt Rottenburg aus den 1970er Jahren können nicht mehr wirtschaftlich saniert werden. Aus diesem Grund sollen die Werkhallen abgerissen und durch Neubauten ersetzt werden. Mit diesem Schritt können die Werkbetriebe innerhalb der Justizvollzugsanstalt an einem Standort zusammengefasst und konzentriert werden. Darüber hinaus wird der Anlieferverkehr innerhalb der Anstalt optimiert.

Im ersten Bauabschnitt sollen 80 Arbeitsplätze für Häftlinge geschaffen werden. Mit der Baumaßnahme soll im August 2015 begonnen werden. Die Fertigstellung ist für Anfang 2017 vorgesehen.

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