Vermögen und Bau

Baufreigabe für den Umbau des ehemaligen Vermessungsamtes in Hechingen erteilt

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Ehemaliges Vermessungsamt Hechingen

Das Gebäude des ehemaligen Vermessungsamtes in der Fürstin-Eugenie-Straße 3 in Hechingen wird saniert und für die Staatsanwaltschaft umgebaut. Das Ministerium für Finanzen hat hierfür die Baufreigabe erteilt.

„Wir bringen das Gebäude für die Staatsanwaltschaft Hechingen auf den neuesten Stand in Sachen Sicherheit. Der energetische Zustand wird deutlich verbessert werden. Zudem schaffen wir mit einem neuen Aufzug einen barrierefreien Zugang“, sagte Finanzministerin Edith Sitzmann anlässlich des Baubeginns. „Mit der Sanierung investieren wir weiter in den landeseigenen Gebäudebestand.“

Die Baumaßnahme sieht neben Umbauten für die künftige Nutzung durch die Staatsanwaltschaft unter anderem eine Schadstoffsanierung und eine energetische Fassadensanierung vor. Die technischen Anlagen im Gebäude werden komplett erneuert. Das Dach wird saniert und erhält eine Photovoltaikanlage mit 24 Kilowatt peak (kWp). Für die rund 1.200 Quadratmeter Nutzungsfläche investiert das Land Gesamtbaukosten in Höhe von rund 6,5 Millionen Euro.

Justizminister Guido Wolf sagte: „Damit die Justiz die in sie gesetzten Erwartungen erfüllen kann, bedarf es auch einer funktionierenden Infrastruktur in den Gerichten, Staatsanwaltschaften und Justizvollzugsanstalten des Landes. Diese Voraussetzungen werden ab heute für die künftige Arbeit der Staatsanwaltschaft Hechingen geschaffen. Ich freue mich sehr über den Baubeginn und bin davon überzeugt, dass wir in Hechingen gute Arbeitsbedingungen schaffen werden.“

Der Justizstandort Hechingen wird mit der Sanierung des ehemaligen Vermessungsamtes nachhaltig gestärkt. Gemeinsam mit dem nahegelegenen Landgericht wird die Gerichtsbarkeit am Standort konzentriert.

Weitere Informationen:
Die Staatsanwaltschaft ist derzeit gemeinsam mit dem Polizeirevier in der Heilig-Kreuz-Straße 6 in Hechingen untergebracht. Der Bau soll bis Anfang 2023 fertiggestellt sein. Ein Teil der frei gewordenen Fläche kann dann neu belegt werden. Welche Landesbehörde hier einziehen kann, wird ein Nutzungskonzept klären.

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