„Zu Beginn des neuen Jahres trat die Dienstrechtsreform in Kraft. Mithin erhält Baden-Württemberg ein modernes Dienstrecht. Wichtige Eckpunkte dabei sind die Bewältigung des demografischen Wandels, die Stärkung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie die Durchlässigkeit des Beamtenverhältnisses. Daneben war es unser Ziel, die Attraktivität und die Leistungsgerechtigkeit des öffentlichen Dienstes zu erhöhen. Dafür stehen ab diesem Jahr jährlich 40 Millionen Euro zur Verfügung. Das Finanzministerium erhält davon 7,5 Millionen Euro. Damit können wir in der Steuerverwaltung bis zu 1.800 zusätzliche Beförderungen vor allem in den unteren und mittleren Besoldungsgruppen realisieren." Dies sagte Finanzstaatssekretär Dr. Stefan Scheffold am Montag (10. Januar 2011) in Schwäbisch Gmünd bei der Aushändigung der Beförderungsurkunden an die Bediensteten. Im Finanzamt Schwäbisch Gmünd werden durch die Dienstrechtsreform 34 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zusätzlich befördert.
Der Finanzstaatssekretär ging auch auf das Sparpaket der Landesregierung und das Vorgriffstundenmodell ein. „Nach einer beispiellosen Finanz- und Wirtschaftskrise und staatlichen Konjunkturprogrammen zur Sicherung von Arbeitsplätzen, muss nun die Konsolidierung der öffentlichen Haushalte höchste Priorität haben. Dabei leistet die Landesregierung mit dem Sparpaket in Höhe von 500 Millionen Euro einen wichtigen Beitrag zur Reduzierung der Neuverschuldung. Von den Einsparungen konnte der Personalbereich aber nicht ausgenommen werden. Denn mehr als 40 Prozent des Haushaltsvolumens werden für Personal aufgewendet. Besonders wichtig ist dabei aber, dass die Finanzämter vom Stellenabbau weitestgehend ausgeschlossen sind. Zudem sind finanzielle Einbußen für die Bediensteten ausgeschlossen. Das Vorgriffsstundenmodell ist besser als ein Lohnverzicht", so Dr. Scheffold.
Quelle:
Finanzministerium Baden-Württemberg