Haushalt

Beratungen der Gemeinsamen Finanzkommission gestartet

Die Landesregierung und die kommunalen Landesverbände haben an diesem Freitag die Gespräche über die Finanzbeziehungen von Land und Kommunen in den kommenden beiden Haushaltsjahren aufgenommen. In der Gemeinsamen Finanzkommission werden Empfehlungen erarbeitet, die dann in die Beratungen über den anstehenden Staatshaushaltsplan einfließen.

„Die Gemeinden, Kreise und Städte in Baden-Württemberg sind stark, bunt und lebenswert. Genau so soll es sein und bleiben. Als Land tragen wir über den kommunalen Finanzausgleich entscheidend dazu bei“, sagte Finanzministerin Edith Sitzmann. „2016 haben wir die Grundlagen unserer Finanzbeziehungen vereinbart, die für die gesamte Legislaturperiode gelten. Nun geht es speziell um die nächsten beiden Jahre, für die wir gerade den Landeshaushalt aufstellen.“

Die Ministerin wies darauf hin, dass mit der Steuerschätzung vom Mai 2019 die Prognosen über die Steuereinnahmen sowohl für das Land als auch für die Kommunen reduziert wurden. „Die Konjunktur hat sich abgekühlt, die finanziellen Spielräume sind kleiner als noch im Herbst 2018 erwartet“, stellte Sitzmann fest. „Wir müssen klar priorisieren, was Baden-Württemberg voran bringt. Das gilt für die finanziellen Beziehungen zwischen Land und Kommunen ebenso wie für den gesamten Landeshaushalt.“

Die Gemeinsame Finanzkommission wird unter anderem über die Kostenerstattung des Landes an die Kommunen für Flüchtlingsunterbringung sowie Integration und über den Kommunalen Investitionsfonds (KIF) beraten. Aus dem KIF fließen Zuweisungen für Investitionen in die Infrastruktur vor Ort, beispielsweise in den Schulhausbau, die Stadt- und Dorfentwicklung sowie soziale Einrichtungen. Im Jahr 2019 hat der KIF ein Volumen von 950 Millionen Euro. Damit ist der KIF ein wesentlicher Bestandteil des kommunalen Finanzausgleichs.

Insgesamt machen die Leistungen an Kreise, Städte und Gemeinden im Jahr 2019 rund 12 Milliarden Euro und damit mehr als ein Fünftel des Gesamtvolumens des Landeshaushalts aus.

Weitere Informationen:
Die Gemeinsame Finanzkommission gibt es seit 2007. Ihre Zusammensetzung ist im Gesetz über den kommunalen Finanzausgleich geregelt. Neben der Finanzministerin, die den Vorsitz hat, gehören dem Gremium Vertreter des Staatsministeriums, des Innenministeriums, des Städtetags Baden-Württemberg, des Gemeindetags Baden-Württemberg und des Landkreistags Baden-Württemberg an.

Die paritätisch mit drei Vertreterinnen beziehungsweise Vertretern der Landesregierung sowie der kommunalen Landesverbände besetzte Kommission legt dem Landtag und der Landesregierung Empfehlungen zur Finanzverteilung zwischen Land und Kommunen vor.

Zuletzt war das im Sommer 2018 der Fall: Zum vereinbarten Maßnahmenpaket gehörte der Pakt für gute Bildung und Betreuung, die Kindergartenförderung, ein Digitalisierungsprogramm für die Schulen im Land, die Krankenhausförderung, die Beteiligung des Landes an Sozialleistungen für geduldete Flüchtlinge und der Ausbau der Verkehrsförderung in den Kommunen ab 2020. Das Paket hatte ein Volumen von 1,6 Milliarden Euro. Das Land investiert etwa eine Milliarde Euro, die Gemeinden, Kreise und Städte beteiligen sich mit rund 600 Millionen Euro.
 

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