„Beim Thema Bürokratieabbau sind wir ein gutes Stück vorangekommen. Der gewählte Ansatz der Vorschriftenprüfung trägt dazu bei, Gesetze, Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften schon bei der Entstehung möglichst einfach, verständlich und schlank zu gestalten. Die bei den Ressorts eingeforderte frühzeitige Beteiligung des Landesbeauftragten für Bürokratieabbau trägt erste Früchte. Nachhaltige Fortschritte beim Bürokratieabbau lassen sich aber nur erreichen, wenn die Kriterien einer guten Rechtsetzung zum täglichen Werkzeug aller Beteiligten gehören. Nur so lassen sich auf Dauer auch Entlastungen für die Wirtschaft und den Bürger herbeiführen." Dies sagte Finanzstaatssekretär Dr. Stefan Scheffold am Dienstag (8. Februar 2011) in Stuttgart.
Bereits vor sechs Jahren sei in Baden-Württemberg als erstem Bundesland ein Bürokratieabbaubeauftragter bestellt worden. Diese frühe Weichenstellung zeige deutlich die Schwerpunktsetzung der Landesregierung bei dieser Thematik. Während zu Beginn die Prüfung von Einzelvorschlägen im Mittelpunkt gestanden habe, sei im Folgenden die systematische Vorschriftenprüfung immer stärker ausgebaut worden. „Die Devise, Bürokratie bei neuen Regelungen gar nicht erst entstehen zu lassen, hat sich bewährt." Vorrang hat ein präventiver Ansatz.
Nun sei man einen entscheidenden Schritt weitergekommen. Ab Anfang dieses Jahres besteht die Verpflichtung, den Landesbeauftragten für Bürokratieabbau stets vor dem Erlass neuer oder geänderter Regelungen zu beteiligen. Darüber hinaus muss in sämtlichen Regelungsentwürfen und Kabinettsvorlagen dargelegt werden, inwieweit die Belange des Bürokratieabbaus berücksichtigt wurden.
Bürokratieabbau kann jedoch nur vorangebracht werden, wenn das Thema ein gemeinsames Anliegen ist. „Deshalb ist an dieser Stelle eine Vernetzung der Arbeit wichtig", betonte Dr. Scheffold. „Wir müssen sowohl auf EU-, Bundes- als auch auf Landesebene an einem Strang ziehen. Nur so können wir langfristig etwas erreichen. Mit der Beteiligung des Landes am Pilotprojekt des Bundes zur Messung der finanziellen und zeitlichen Belastungen durch das Gewerbeanzeigeverfahren haben wir einen weiteren wichtigen Schritt getan, um in konkreten Verwaltungsbereichen Vereinfachungsmöglichkeiten zu entwickeln", so der Landesbeauftragte. „Solche Initiativen kommen auch der Wirtschaft zugute. Bürokratieabbau ist ein entscheidendes Instrument zur Wirtschaftsförderung. Denn bürokratischer Aufwand kann gerade für die Unternehmen hohe Kosten verursachen."
Quelle:
Finanzministerium