Beim Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV) gab es teilweise fehlerhafte Lohnsteueranmeldungen. Lohnsteuerbeträge wurden doppelt abgeführt. Das Land hatte damit in den Jahren 2008 bis 2014 rund 91 Millionen Euro zu viel bezahlt.
„Wir gehen nach heutigem Stand von einem Fehler einzelner Beschäftigter aus. Wir haben eine Revisionsgruppe außerhalb des LBV eingerichtet, die den Vorgang nun gründlich untersucht und diese Woche ihre Arbeit aufgenommen hat. Dabei geht es auch um die Frage, ob es Hinweis auf strafrechtliche relevantes Verhalten gab“, erklärte ein Sprecher des Finanzministeriums. Nach ersten Erkenntnissen sind neben der automatischen Abrechnung zusätzlich manuelle Anmeldungen erfolgt. „Deshalb wird die Revisionsgruppe auch untersuchen, weshalb keine Überwachungsmechanismen ausgelöst wurden“, sagte der Sprecher. Wenn Kontrollverfahren geändert werden müssten, würde dies umgehend geschehen.
38 Millionen Euro der Überzahlung sind bereits zurückgefordert. Ob rund 53 der 91 Millionen Euro der Verjährung unterliegen und damit nicht mehr zurückgefordert werden können, wird derzeit geklärt. Das Geld floss über die Finanzämter an den Bund. Nach Schätzungen sind von den 53 Millionen Euro nach den Finanzausgleichen nur 4 Millionen Euro wieder in Baden-Württemberg angekommen. Der Rest floss als Steuergeld an den Bund, andere Bundesländer und die Kommunen. „Der öffentlichen Hand ist damit zwar kein direkter Schaden entstanden, dafür aber dem Land Baden-Württemberg, wenn das Geld nicht zurückgefordert werden kann“, so der Sprecher.
Dem Finanzministerium sind 2017 beim Erheben der Daten für die Vermögensrechnung rechnerische Unstimmigkeiten aufgefallen und es veranlasste die sofortige Prüfung. „Der Ausschuss für Finanzen des Landtags, der Rechnungshof Baden-Württemberg und die Staatsanwaltschaft sind von uns bereits informiert worden“, sagte der Sprecher.
Hintergrund
Das LBV übernimmt als Dienstleister Gehaltsabrechnungen für verschiedene öffentliche Einrichtungen im Rahmen einer Vertragspartnerschaft. In diesem Zusammenhang hatte das LBV - ordnungsgemäß - die Lohnsteuer bei den jeweiligen Finanzämtern der Betriebsstätten der Vertragspartner angemeldet und überwiesen. Zusätzlich hatte nach ersten Informationen ein Bearbeiter die Beträge beim Finanzamt Stuttgart Körperschaften manuell angemeldet und dorthin wurden sie ebenso überwiesen. Wie die doppelten Zahlungen genau zustande gekommen sind, konnte bisher nicht vollständig geklärt werden. Eine externe Revisionsgruppe aus der Steuerverwaltung mit entsprechenden Fachleuten ist dabei, den Vorgang aufzuklären und die Prozesse zur Überwachung kritisch zu überprüfen.