Steuererklärung

Elektronische Steuererklärung in der Finanzverwaltung (ELSTER)

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„Bereits 28 Prozent der Bürger des Landes geben ihre Einkommensteuererklärungen elektronisch ab und profitieren damit von den Vorteilen dieser bequemen und modernen Form der Steuererklärung. Im Ländervergleich nimmt Baden-Württemberg damit eine Vorreiterrolle unter den 'alten' Flächenländern ein.“ Dies sagte Finanzminister Willi Stächele am Dienstag (8. September 2009) anlässlich der Veröffentlichung einer Erhebung.

Für die Nutzer biete dieses Verfahren handfeste Vorteile, da die Finanzämter in Baden-Württemberg die mit ELSTER abgegebenen Steuererklärungen bevorzugt bearbeiten. Dadurch erhalte der Steuerbürger eine Erstattung wesentlich zügiger als bei der Abgabe in Papierform. Das Programm stelle zudem sicher, dass die Vorjahresdaten übernommen würden, soweit bereits im Vorjahr eine ELSTER-Erklärung eingereicht worden sei. Davon profitierten die Nutzer gerade bei jährlich benötigten Angaben. Weiterhin führe das Programm eine Überprüfung auf formale Fehler durch und biete jedem die Möglichkeit, die voraussichtliche Steuer vorab zu berechnen, so Stächele.

Bei den Finanzbehörden des Landes führe die elektronische Steuererklärung zu einer kürzeren Bearbeitungszeit. Durch den Wegfall der Eingabe beim Finanzamt würden zudem Übertragungsfehler vermieden. „Damit können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Finanzämter ihr Augenmerk stärker auf die inhaltliche Arbeit und den Service am Kunden richten. Dadurch wird die Qualität der Steuerbescheide weiter verbessert“, so der Finanzminister.

„Das Steuerrecht wird auch in Zukunft einzelfallbezogen und damit komplex bleiben. Eine umfassende elektronische Datenverarbeitung und ein größeres Maß an Automation in der Steuerverwaltung sind daher wichtige Bausteine, um die hohe Qualität der Steuerbescheide zu sichern. Die stärkere Nutzung der elektronischen Steuererklärung durch die Bürgerinnen und Bürger ist dabei ein wichtiges Element. Hierbei sind wir auf einem guten Weg“, so der Minister abschließend.

Hinweis:

Die aktuelle Version des ELSTER-Programms für 2008/2009 kann unter www.ElsterFormular.de aus dem Internet heruntergeladen oder kostenlos auf CD-Rom bei allen Finanzämtern abgeholt werden. Die neue amtliche Software ermöglicht die Erstellung der Einkommensteuer-, Umsatzsteuer- und Gewerbesteuererklärung 2008 sowie der Umsatzsteuervoranmeldung 2009, der Lohnsteueranmeldung 2009 und die elektronische Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigungsdaten 2008 und 2009.

Anwender, die sich vorher in dem unter www.elsteronline.de eingerichteten Online-Portal registrieren lassen, erhalten ein elektronisches Zertifikat, mit dem es möglich ist, Steuererklärungen und Steueranmeldungen sogar vollelektronisch, das heißt ohne die sonst notwendige zusätzliche Papiererklärung, abzugeben.

Für Fragen und Probleme zur Installation und zum Umgang mit der ELSTER-Software wurde eine Hotline unter der Rufnummer 01805 / 23 50 55 (0,14 EUR/min) eingerichtet. Eine schnelle Antwort auf häufig gestellte Anwenderfragen erhält der Steuerbürger auch im Internet über das ELSTER-Informations- und Auskunftssystem, welches man unter www.elster.de in der Menüleiste rechts oben bei "Hilfe, ELIAS" findet. Natürlich steht auch in jedem Finanzamt ein spezieller Ansprechpartner für Fragen zu ELSTER zur Verfügung.

Quelle:

Finanzministerium

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