Steuern

Experten beraten über die Erhebung der Lohnsteuer bei Arbeitgebern aus dem Ausland

Berechne Lesezeit
  • Teilen

Die Erhebung der Lohnsteuer bei Bauunternehmen, Verleihern und Werkvertragsunternehmen aus dem Ausland für deren in Deutschland beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist das Thema einer Fachrunde in Stuttgart. Rund 70 Finanzexpertinnen und Finanzexperten aus der Steuerverwaltung im gesamten Bundesgebiet kommen dafür an diesem Donnerstag und am Freitag (30. November und 1. Dezember) zu einem Informations- und Erfahrungsaustausch zusammen.

Für die Finanzämter ist die Erhebung der Lohnsteuer bei ausländischen Arbeitgebern oft mit komplexen Ermittlungen verbunden. Die Experten, die landes- wie bundesweit für derartige Fälle zuständig sind, beraten insbesondere darüber, wie sie Informationen über Arbeitgeber ohne Niederlassung in Deutschland bekommen. Zu dem Erfahrungsaustausch hat das Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg eingeladen. Beteiligt sind auch Fachleute des Finanzamts Offenburg – Außenstelle Kehl.

„Die Expertise, die wir im Land auf diesem Spezialgebiet haben, geben wir gerne an Kolleginnen und Kollegen von Bund und anderen Ländern weiter“, sagte Finanzministerin Edith Sitzmann anlässlich der Expertenrunde. „Wir möchten damit zu einem verbesserten Steuervollzug und mehr Steuergerechtigkeit im Bundesgebiet beitragen.“

Wie inländische Arbeitgeber sind auch Bauunternehmer, Verleiher und Werkvertragsunternehmen aus dem Ausland verpflichtet, für ihre in Deutschland Beschäftigten Lohnsteuer einzubehalten und an die deutschen Finanzämter abzuführen. Um rechtliche Besonderheiten klären zu können, sind die betroffenen Unternehmen auf kompetente Ansprechpartner bei den Finanzämtern angewiesen. Die Finanzämter wiederum benötigen Informationen über die Unternehmen, um den Lohnsteuerabzug überprüfen zu können.

Allerdings haben Bauunternehmer, Verleiher und Werkvertragsunternehmen aus dem Ausland typischerweise keine Niederlassung in Deutschland. Melden sie sich nicht selbst bei den Finanzämtern, erfahren diese häufig nur über sogenannte Kontrollmitteilungen davon, dass in Deutschland Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigt werden.

Anhaltspunkte für die Finanzämter können Meldungen der Arbeitgeber an die Generalzolldirektion nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz, dem Mindestlohngesetz und dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sein. Solche Meldungen werden zu Kontrollzwecken an die Finanzämter übermittelt. Die Fachleute beraten in Stuttgart, wie aus diesen Angaben belastbare Erkenntnisse für den Lohnsteuerabzug gewonnen werden können. In der Praxis sind oftmals noch weitergehende Ermittlungen nötig.

Weitere Meldungen

Eltern und Kinder turnen in einer Sporthalle in Berlin.
Sport

Mehr als 600 Millionen Euro für Sportvereine und -verbände

Naturschutzgebiet Wurzacher Ried
Naturschutz

Das Land kauft 2025 deutlich mehr Flächen für Natur- und Klimaschutz

Schloss Heidelberg
Schlösser und Gärten

Besuchszahlen bei den Staatlichen Schlösser und Gärten bleiben auf Rekordniveau

Kindergartenkind wird in von der Mutter begleitet.
Öffentlicher Dienst

Tarifabschluss im öffentlichen Dienst

Visualisierung vom Anbau der Frauenklinik am Universitätsklinikum Tübingen Ansicht West
Vermögen und Bau

Grundstein für den Anbau der Frauenklinik am Universitätsklinikum Tübingen gelegt

Smartphone
Steuer

Digitale Steuererklärung wird deutlich einfacher

PV-Anlage auf dem Landtag in Stuttgart
Photovoltaik

PV-Ziel bereits vorab erreicht

Spatenstich Elefantenwelt Wilhelma Visualisierung Innenbereich
Vermögen und Bau

Spatenstich für die neue Elefantenwelt in der Wilhelma

Gisela Splett mit Patenschaftsurkunde
Vermögen und Bau

Staatssekretärin Splett übernimmt Patenschaft für Kronenkranich in der Wilhelma

Finanzminister Danyal Bayaz steht vor dem Kunstgebäude am Schlossplatz in Stuttgart, im Hintergrund sind der Landtag und weitere Gebäudestrukturen zu sehen.
Rede

Finanzminister beim Neujahrsempfang der Amerikanischen Handelskammer in Deutschland

Finanzamt Symbolbild
Steuer

Finanzämter bearbeiten Steuererklärungen innerhalb von sieben Wochen

Leere Holzstühle in einem Klassenzimmer, unscharfe grüne Tafel im Hintergrund.
Haushalt

Arbeitsgruppe Lehrerstellen legt Abschlussbericht vor

Visualisierung Neubau HLRS III an der Universität Stuttgart
Vermögen und Bau

Grundstein für Neubau HLRS III an der Universität Stuttgart gelegt

Ein Mitarbeiter geht durch einen Büroraum.
Innovation

Neue Landesgesellschaft soll Start-ups stärken

Barocke Innenansicht der Pfarrkirche St. Magnus in Bad Schussenried: Blick vom Kirchenschiff auf Chor und Hochaltar mit reich verzierten Chorgestühlen, Kanzel, Deckenfresken und gelben Info-Punkten des digitalen 360°-Rundgangs.
Schlösser und Gärten

Neuer digitaler Rundgang durch Pfarrkirche St. Magnus Bad Schussenried