Der Finanzausschuss des Bundesrats hat dem Gesetzentwurf zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung zugestimmt.
Mit dem in Baden-Württemberg lange erwarteten Regelwerk sollen Unternehmen steuerliche Vorteile bekommen, wenn sie forschen und Produkte entwickeln. Anders als von der Bundesregierung ursprünglich geplant, sollen im vom Bundestag überarbeiteten und beschlossenen Gesetz auch Unternehmen begünstigt werden, wenn sie extern forschen lassen. Nun muss noch der Bundesrat Ende November dem Vorhaben zustimmen, bevor ab 2020 Unternehmen von den Regelungen profitieren können.
„Baden-Württemberg ist ein Mittelstandsland. Wir haben viele besonders innovative kleine und mittlere Unternehmen, die sich eigene Forschungsabteilungen oft nicht leisten können“, erklärte Finanzministerin Edith Sitzmann. „Deshalb war es für die Landesregierung besonders wichtig, dass auch bezahlte Forschungsaufträge berücksichtigt werden.“ Im Entwurf der Bundesregierung sollten nur Personalkosten für Forschung und Entwicklung gefördert werden, die bei den Unternehmen selbst anfallen. Baden-Württemberg hatte bereits 2016 versucht die Auftragsforschung unterstützen zu lassen und zu diesem Gesetzgebungsverfahren einen erfolgreichen Antrag im Bundesrat gestellt.
Nach dem geplanten Gesetz sollen im Jahr bis zu 2 Millionen Euro Personalkosten oder bei der Auftragsforschung 60 Prozent des bezahlten Rechnungsbetrags, höchstens 2 Millionen Euro mit 25 Prozent gefördert werden können - unabhängig von der Unternehmensgröße. Die Förderzulage soll höchstens 500.000 Euro betragen und wird auf die Einkommen- oder Körperschaftssteuer angerechnet. Die Regelungen sollen bereits für Aufwendungen ab dem kommenden Jahr gelten. Die Förderung umfasst die experimentelle Entwicklung, industrielle Forschung aber auch Grundlagenforschung.