Haushalt

Gesetzentwurf zu Versorgungsfonds und Verschuldungsverbot im Landtag

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„Mit dem Stopp der Neuverschuldung hat die Landesregierung ein historisches Ziel erreicht. Wir ruhen uns aber nicht auf dem Erreichten aus, sondern sichern mit dem Verschuldungsverbot unsere solide Haushaltspolitik dauerhaft ab. Gleichzeitig sorgen wir mit dem neuen Versorgungsfonds für die finanziellen Herausforderungen vor, die auf das Land durch die steigende Anzahl der Versorgungsempfänger zukommt. Baden-Württemberg hat damit einmal mehr bundesweit eine Vorreiterrolle.“ Dies sagte Finanzminister Gerhard Stratthaus am Mittwoch (28. November 2007) anlässlich der ersten Beratung des Gesetzentwurfs zur Errichtung eines Versorgungsfonds und zur Änderung des Haushaltsstrukturgesetzes 2007 im Landtag in Stuttgart.

Die Pensionslawine rolle unaufhaltsam auf das Land zu. In der aktuellen Mittelfristigen Finanzplanung gehe das Land von jährlichen Steigerungen der Versorgungsaufwendungen um fast 110 Millionen Euro aus. Die Anzahl von derzeit 87.000 Versorgungsempfängern werde bis 2020 voraussichtlich auf 140.000 ansteigen. „Angesichts der Größenordnung und der Unvermeidbarkeit der Belastungen für künftige Haushalte stehen wir unter Handlungsdruck“, betonte Stratthaus.

Nach dem Gesetzentwurf wird der Versorgungsfonds als Sondervermögen des Landes errichtet, das getrennt vom übrigen Vermögen des Landes zu halten ist. Der Fonds wird 2008 mit einem Grundkapital in Höhe von 500 Millionen Euro ausgestattet. Ab 1. Januar 2009 werden dann für alle neu eingestellten Beamten und Richter monatlich 500 Euro an das Sondervermögen abgeführt. Ausgehend von jährlich zirka 5.000 Neueinstellungen betragen die Zuführungen im ersten Jahr zirka 30 Millionen Euro. Die Beträge kumulieren sich in den Folgejahren, so dass beispielsweise im zehnten Jahr 300 Millionen abzuführen sind. Das Sondervermögen darf ausschließlich zur Finanzierung der Versorgungsausgaben des Landes ab dem Jahr 2020 verwendet werden. Die Anlage muss sicherheits- und renditeorientiert erfolgen. Der Aktienanteil darf maximal 50 Prozent betragen. „Baden-Württemberg ist das einzige Land, das den Versorgungsfonds mit einem solchen Grundkapital ausgestatten hat“, erläuterte der Minister.

„Mit dem Gesetzentwurf wird auch das grundsätzliche Verschuldungsverbot in der Landeshaushaltsordnung von 2011 auf 2008 vorgezogen und deutlich verschärft“, so Stratthaus weiter. Dabei werde der am 31.12.2007 erreichte Stand der Kreditmarktschulden als Obergrenze für eine künftige Kreditaufnahme festgeschrieben. Dieser Stand dürfe nicht dauerhaft überschritten werden. Nur noch ausnahmsweise bei einem Rückgang der Steuereinnahmen um mindestens ein Prozent oder bei Naturkatastrophen sei eine Kreditaufnahme über diese Deckelung hinaus zulässig. Bei jeder künftigen Neuverschuldung müsse die Rückführung der Kapitalmarktschulden in einem Tilgungsplan verbindlich festgelegt werden. „Die Neuregelung erfordert es, dass wir uns durch Tilgung von Schulden und Bildung von Rücklagen in wirtschaftlich guten Zeiten Spielräume schaffen. Dann besteht die Möglichkeit der Kreditaufnahmen in wirtschaftlich schlechten Zeiten bis zur Höhe der Obergrenze“, erläuterte der Finanzminister.

Noch strengere Regeln und eine verfassungsrechtliche Verankerung der Verschuldungsbegrenzung seien durchaus wünschenswert. Für diese weiteren Schritte müsse jedoch zunächst abgewartet werden, was im Rahmen der zweiten Stufe der Föderalismusreform erreicht werden könne. „Dennoch unterstreichen wir mit dem Gesetzentwurf unseren Willen, die konsequente Haushaltskonsolidierungspolitik fortzusetzen“, sagte Finanzminister Gerhard Stratthaus abschließend.

Quelle:

Finanzministerium

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