Öffentlicher Dienst

Gleichbehandlung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften im öffentlichen Dienstrecht

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„Wenn Menschen für einander einstehen, dann kann es keinen Unterschied machen, ob sie in einer heterosexuellen Ehe oder homosexuellen Partnerschaft leben“, sagte Finanz- und Wirtschaftsminister Nils Schmid in Hüfingen. Der Ministerrat hatte zuvor einem Gesetzesentwurf des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft zugestimmt, der die Gleichbehandlung eingetragener Lebenspartnerschaften mit der Ehe im öffentlichen Dienstrecht vorsieht. „Mit dem Gesetzesentwurf sollen verpartnerte lesbische Beamtinnen und schwule Beamte in allen dienstrechtlichen Belangen künftig gleich behandelt werden wie heterosexuelle Paare“, sagte Schmid.

Ehebezogene gesetzliche Regelungen im Recht des öffentlichen Dienstes werden künftig auf Lebenspartnerschaften übertragen. Die Gleichstellung soll rückwirkend in allen dienstrechtlichen Bereichen ab dem 1. September 2006 erfolgen. Mit dem Gesetzentwurf werden zudem klarstellende Änderungen des Landesbesoldungsgesetzes, des Landesbeamtenversorgungsgesetzes und des Versorgungsrücklagengesetzes erfolgen.

Weil bisher eingetragene Lebenspartnerschaften im öffentlichen Dienstrecht nicht mit der Ehe gleichgestellt wurden, konnten diesen weder Ehegattenzuschlag, noch eine Hinterbliebenenversorgung oder entsprechende reise-, umzugskosten- oder trennungsgeldrechtliche Vergütungen gewährt werden.

Quelle:

Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg

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