Zum 1. Januar 2019 wird das neue Gesetz für mehr Steuergerechtigkeit im Onlinehandel in Kraft treten, das auf eine Initiative Baden-Württembergs zurückgeht. Die neuen Haftungsregeln betreffen Betreiber von elektronischen Marktplätzen. Demnach müssen Internethändler von einer Onlineplattform ausgeschlossen werden, wenn diese keine Umsatzsteuerregistrierung vorweisen können.
Geschieht dies nicht, haftet der Marktplatzbetreiber für den Umsatzsteuerausfall. „Die neuen Regeln tragen zu mehr Steuergerechtigkeit und zu faireren Wettbewerbsbedingungen für die einheimischen Händler bei“, sagte Finanzministerin Edith Sitzmann.
Vor allem Händler mit Sitz in China, Hongkong und Taiwan sind häufig nicht bei der Finanzverwaltung registriert. Trotzdem machen sie hierzulande Umsatz. Dabei wird die Umsatzsteuer zwar beim Kauf angezeigt, aber nicht an den Fiskus in Deutschland abgeführt.
Die geplanten Regelungen wirken bereits, bevor sie gelten. Waren im Mai 2017 insgesamt 432 Onlinehändler mit Sitz in China, Hongkong oder Taiwan angemeldet, sind es bis Mitte Dezember 2018 bereits 6760 Anmeldungen gewesen. Allein in den vergangenen sechs Monaten sind über 5000 Registrierungen dazugekommen. „Die gestiegenen Anmeldezahlen veranschaulichen: Allein die Ankündigung der neuen Haftungsregeln erzeugt Druck“, sagte die Finanzministerin. „Diese Zahlen zeigen, dass wir mit unserer Initiative an der richtigen Stelle ansetzen. Davon profitieren Kundinnen und Kunden genauso wie alle ehrlichen Händler.“
Weitere Informationen:
Baden-Württemberg und Hessen hatten das Thema 2017 zusammen auf die Tagesordnung der Länderfinanzminister (FMK) gebracht. Bei der Konferenz (FMK) in Konstanz, zu der Finanzministerin Sitzmann als Gastgeberin eingeladen hatte, beschlossen die Länder, gemeinsam gegen den Umsatzsteuerbetrug im Onlinehandel vorzugehen. Die Vorschläge griff die Bundesregierung auf. 2018 wurde das Gesetz verabschiedet.
Den Haftungsregeln sind zunächst ab Januar Aufzeichnungsregelungen vorgeschaltet. Diese beziehen sich zum Beispiel auf Name und Adresse der Händler, Steuernummer, Zeitpunkt und Höhe des Umsatzes. Ab 1. März 2019 können dann Marktplatzbetreiber in Haftung genommen werden, sollten die Händler gegen die Vorgaben verstoßen und nicht vom Marktplatz entfernt werden. Dies betrifft im ersten Schritt Händler, die nicht dem EU-Wirtschaftsraum angehören. Für Händler aus dem EU-Wirtschaftsraum, die nicht registriert sind, greift die Haftung ab 1. Oktober 2019.
Das Finanzamt Berlin-Neukölln ist bundesweit zentral für Registrierungen von Händlern aus China, Hongkong und Taiwan zuständig. Mitte Dezember 2018 waren insgesamt 6760 Händler aus diesen asiatischen Ländern angemeldet.