Steuern

Homeoffice bei Grenzgängern: Pandemie-Regelungen ausgelaufen

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Pendler stehen an einem Bahhnhof.

Wer in Deutschland lebt, in der Schweiz arbeitet und auch regelmäßig zu seinem Arbeitsplatz pendelt, wird nach der sogenannten Grenzgänger-Regelung besteuert. Eine Pandemie-Sonderregelung ermöglichte den Grenzgänger-Status auch dann, wenn dauerhaft aus dem Home-Office gearbeitet wurde. Diese Regelung ist nun ausgelaufen.

Für Pendlerinnen und Pendler, die in Deutschland wohnen und in der Schweiz arbeiten, greifen seit Anfang Juli wieder die Homeoffice-Regelungen wie vor der Pandemie. Die Vereinbarungen, die in der Pandemie gegolten haben, sind ausgelaufen. Das bedeutet: Wer nach wie vor überwiegend von zuhause aus arbeitet, aber regelmäßig seine Arbeitsstätte in der Schweiz aufsucht, ist weiterhin Grenzgänger. "Regelmäßig" heißt: Die Arbeitnehmerin bzw. der Arbeitnehmer fährt mindestens an einem Tag pro Woche oder mindestens an fünf Tagen pro Monat zum Arbeiten in die Schweiz und wieder zurück. In diesem Fall bleibt der Grenzgänger-Status erhalten.

Wird jedoch nicht regelmäßig gependelt, richtet sich das Besteuerungsrecht über die Einkünfte aus unselbständiger Tätigkeit nicht mehr nach der Grenzgänger-Regelung. Vielmehr gilt dann: Für Tage, an denen die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer in der Schweiz arbeitet, hat die Schweiz das Besteuerungsrecht und die Einkommensteuer ist dort zu zahlen. Für die Arbeitstage in Deutschland im Homeoffice steht Deutschland das Besteuerungsrecht zu und die Einkommensteuer fällt dort an.

Weniger regelmäßige Pendler während der Pandemie

Während der Covid-19-Pandemie verblieben viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aufgrund der Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie dauerhaft im Homeoffice. Folglich sind sie nicht regelmäßig gependelt. Damit diese Maßnahmen nicht zum Verlust des Grenzgänger-Status führten, hatte Deutschland mit der Schweiz eine zwischenstaatliche Übereinkunft (sog. "Konsultationsvereinbarung") geschlossen: Diese Konsultationsvereinbarung fingierte bei Grenzgängern für Homeoffice-Tage eine Arbeitsausübung in dem Vertragsstaat, in dem sich der sonst übliche Arbeitsort ohne die pandemiebedingten Einschränkungen befunden hätte, und unterstellte für diese Arbeitstage eine regelmäßige Rückkehr zum Wohnsitz. Diese Konsultationsvereinbarung galt vom 11. März 2020 bis zum 30. Juni 2022. Seit dem 1. Juli 2022 gilt diese Annahme nicht mehr.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf dem Portal der baden-württembergischen Finanzämter.

Weitere Meldungen

Finanzminister Dr. Danyal Bayaz in Stuttgart
Haushalt

Landeshaushalt verabschiedet

Finanzminister Bayaz am Rednerpult im Landtag
Haushalt

„In unsicheren Zeiten sind Planbarkeit und Verlässlichkeit sehr hohe Güter.“

Podcast

Zukunft wird aus Mut gemacht – mit Verena Pausder

Kulturschätze

Die Basilika Wiblingen digital erleben

Inneres einer barocken Kirche
Kulturschätze

Münster Zwiefalten digital erleben

Podcast

Die Börse – Herz des Kapitalismus?

Finanzminister Bayaz bei der German American Conference in Boston am Rednerpult
Rede

Finanzminister auf der German American Conference

Visualisierung vom Anbau der Frauenklinik am Universitätsklinikum Tübingen Ansicht West
Vermögen und Bau

Arbeiten für den Anbau der Frauenklinik am Universitätsklinikum Tübingen beginnen

Podcast

Trump is back und jetzt? Sonderfolge mit Julius van de Laar

Zentrum für Islamische Theologie Campus der Theologien Universität Tübingen Visualisierung von Außen
Vermögen und Bau

Übergabe des Zentrums für Islamische Theologie an die Universität Tübingen

Mensa Wilhelmstraße Universität Tübingen Innen
Vermögen und Bau

Übergabe Mensa Wilhelmstraße an die Universität Tübingen

Blick in die Heizzentrale in Schloss Hohentübingen
Vermögen und Bau

Neue Heizzentrale für das Schloss Hohentübingen

Green Bond BW
Green Bond BW

Vierter Green Bond BW: Noch höheres Volumen

Steuern

Ergebnis der Herbst-Steuerschätzung 2024

Podcast

"Und vergib uns unsere Schulden" - welche Bedeutung haben Schulden?