Steuern

Homeoffice bei Grenzgängern: Pandemie-Regelungen ausgelaufen

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Pendler stehen an einem Bahhnhof.

Wer in Deutschland lebt, in der Schweiz arbeitet und auch regelmäßig zu seinem Arbeitsplatz pendelt, wird nach der sogenannten Grenzgänger-Regelung besteuert. Eine Pandemie-Sonderregelung ermöglichte den Grenzgänger-Status auch dann, wenn dauerhaft aus dem Home-Office gearbeitet wurde. Diese Regelung ist nun ausgelaufen.

Für Pendlerinnen und Pendler, die in Deutschland wohnen und in der Schweiz arbeiten, greifen seit Anfang Juli wieder die Homeoffice-Regelungen wie vor der Pandemie. Die Vereinbarungen, die in der Pandemie gegolten haben, sind ausgelaufen. Das bedeutet: Wer nach wie vor überwiegend von zuhause aus arbeitet, aber regelmäßig seine Arbeitsstätte in der Schweiz aufsucht, ist weiterhin Grenzgänger. "Regelmäßig" heißt: Die Arbeitnehmerin bzw. der Arbeitnehmer fährt mindestens an einem Tag pro Woche oder mindestens an fünf Tagen pro Monat zum Arbeiten in die Schweiz und wieder zurück. In diesem Fall bleibt der Grenzgänger-Status erhalten.

Wird jedoch nicht regelmäßig gependelt, richtet sich das Besteuerungsrecht über die Einkünfte aus unselbständiger Tätigkeit nicht mehr nach der Grenzgänger-Regelung. Vielmehr gilt dann: Für Tage, an denen die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer in der Schweiz arbeitet, hat die Schweiz das Besteuerungsrecht und die Einkommensteuer ist dort zu zahlen. Für die Arbeitstage in Deutschland im Homeoffice steht Deutschland das Besteuerungsrecht zu und die Einkommensteuer fällt dort an.

Weniger regelmäßige Pendler während der Pandemie

Während der Covid-19-Pandemie verblieben viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aufgrund der Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie dauerhaft im Homeoffice. Folglich sind sie nicht regelmäßig gependelt. Damit diese Maßnahmen nicht zum Verlust des Grenzgänger-Status führten, hatte Deutschland mit der Schweiz eine zwischenstaatliche Übereinkunft (sog. "Konsultationsvereinbarung") geschlossen: Diese Konsultationsvereinbarung fingierte bei Grenzgängern für Homeoffice-Tage eine Arbeitsausübung in dem Vertragsstaat, in dem sich der sonst übliche Arbeitsort ohne die pandemiebedingten Einschränkungen befunden hätte, und unterstellte für diese Arbeitstage eine regelmäßige Rückkehr zum Wohnsitz. Diese Konsultationsvereinbarung galt vom 11. März 2020 bis zum 30. Juni 2022. Seit dem 1. Juli 2022 gilt diese Annahme nicht mehr.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf dem Portal der baden-württembergischen Finanzämter.

Weitere Meldungen

Eltern und Kinder turnen in einer Sporthalle in Berlin.
Sport

Mehr als 600 Millionen Euro für Sportvereine und -verbände

Naturschutzgebiet Wurzacher Ried
Naturschutz

Das Land kauft 2025 deutlich mehr Flächen für Natur- und Klimaschutz

Schloss Heidelberg
Schlösser und Gärten

Besuchszahlen bei den Staatlichen Schlösser und Gärten bleiben auf Rekordniveau

Kindergartenkind wird in von der Mutter begleitet.
Öffentlicher Dienst

Tarifabschluss im öffentlichen Dienst

Visualisierung vom Anbau der Frauenklinik am Universitätsklinikum Tübingen Ansicht West
Vermögen und Bau

Grundstein für den Anbau der Frauenklinik am Universitätsklinikum Tübingen gelegt

Smartphone
Steuer

Digitale Steuererklärung wird deutlich einfacher

PV-Anlage auf dem Landtag in Stuttgart
Photovoltaik

PV-Ziel bereits vorab erreicht

Spatenstich Elefantenwelt Wilhelma Visualisierung Innenbereich
Vermögen und Bau

Spatenstich für die neue Elefantenwelt in der Wilhelma

Gisela Splett mit Patenschaftsurkunde
Vermögen und Bau

Staatssekretärin Splett übernimmt Patenschaft für Kronenkranich in der Wilhelma

Finanzminister Danyal Bayaz steht vor dem Kunstgebäude am Schlossplatz in Stuttgart, im Hintergrund sind der Landtag und weitere Gebäudestrukturen zu sehen.
Rede

Finanzminister beim Neujahrsempfang der Amerikanischen Handelskammer in Deutschland

Finanzamt Symbolbild
Steuer

Finanzämter bearbeiten Steuererklärungen innerhalb von sieben Wochen

Leere Holzstühle in einem Klassenzimmer, unscharfe grüne Tafel im Hintergrund.
Haushalt

Arbeitsgruppe Lehrerstellen legt Abschlussbericht vor

Visualisierung Neubau HLRS III an der Universität Stuttgart
Vermögen und Bau

Grundstein für Neubau HLRS III an der Universität Stuttgart gelegt

Ein Mitarbeiter geht durch einen Büroraum.
Innovation

Neue Landesgesellschaft soll Start-ups stärken

Barocke Innenansicht der Pfarrkirche St. Magnus in Bad Schussenried: Blick vom Kirchenschiff auf Chor und Hochaltar mit reich verzierten Chorgestühlen, Kanzel, Deckenfresken und gelben Info-Punkten des digitalen 360°-Rundgangs.
Schlösser und Gärten

Neuer digitaler Rundgang durch Pfarrkirche St. Magnus Bad Schussenried