Die Landesregierung wird allen Pflegekräften in Baden-Württemberg, die aktuell und in den nächsten Wochen zur Bekämpfung der vierten Corona-Welle auf den Intensivstationen im Einsatz sind, eine Prämie in Höhe von bis zu 1.500 Euro zu zahlen. Eine entsprechende Vorlage der Häuser von Gesundheitsminister Manne Lucha und Finanzminister Dr. Danyal Bayaz wurde heute vom Ministerrat gebilligt.
Bislang hat der Bund – anders als im Jahr 2020 – noch keine Bereitschaft erklärt, diese Prämie anteilig zu finanzieren. „Die Pandemie bewegt sich gerade auf einen neuen Höhepunkt zu. Die Intensivstationen füllen sich weiter. Die vergangenen 20 Monate haben in den Krankenhäusern ihre Spuren hinterlassen. Vor allem die Pflegekräfte auf den Intensivstationen haben unter stark erschwerten Bedingungen bis an ihre Belastungsgrenzen und darüber hinaus gearbeitet, um Menschenleben zu retten. Viele sind nicht mehr an ihren Arbeitsplatz zurückgekehrt, das Personal ist vielerorts knapp. Um zumindest ansatzweise zu honorieren, welchen Einsatz die Pflegerinnen und Pfleger auf den Intensivstationen für die Gesellschaft erbringen, werden wir ihnen noch in diesem Jahr eine Prämie in Höhe von 1.500 Euro bezahlen“, so Gesundheitsminister Manne Lucha in Stuttgart. Der Minister verspricht sich davon auch, dass sich eventuell mehr Pflegekräfte aus den Normalstationen dazu entschließen, zur Bekämpfung der vierten Welle auf den Intensivstationen auszuhelfen.
Finanzminister Danyal Bayaz: „Die Arbeit auf den Intensivstationen ist ein Knochenjob, der mit einer Prämie gar nicht aufgewogen werden kann. Wir wollen damit aber zumindest ein Zeichen setzen, wie sehr wir die Arbeit wertschätzen. Helfen würde den Pflegekräften auch, wenn sich mehr Menschen impfen lassen würden und weniger Ungeimpfte auf den Intensivstationen behandelt werden müssten.“
Die Kosten für die Prämienzahlung liegen je nach Auslastung der Intensivbetten zwischen 8,5 bis 12 Millionen Euro. Die Verteilung der Prämien soll in Anlehnung der bereits erfolgten Prämienauszahlungen erfolgen: Das Gesundheitsministerium würde anhand der im DIVI-Intensivregister gemeldeten Krankenhäuser mit den entsprechend gemeldeten Betten die empfangsberechtigten Krankenhäuser bestimmen. Für jedes bestimmte Krankenhaus würde eine Gesamtprämie ermittelt und ausbezahlt werden. Die Krankenhäuser könnten die Prämie im Einvernehmen mit der Arbeitnehmervertretung an die Pflegenden auf den Intensivstationen verteilen.