Öffentlicher Dienst

Landesreisekostenrecht wird neu geregelt

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Dienstreise auf dem Fahrrad

Die Landesregierung hat den Entwurf eines novellierten Landesreisekostengesetzes beschlossen. Er wird nun in den Landtag eingebracht. „Mit der Novelle des Landesreisekostenrechts erhält Baden-Württemberg eines der modernsten und einfachsten Reisekostengesetze bundesweit“, sagte Finanzministerin Edith Sitzmann.

„Dienstreisen in der Landesverwaltung werden künftig bürokratiearm geregelt, die Verfahren enorm vereinfacht. Vor allem für Auszubildende im öffentlichen Dienst wird das neue Reisekostenrecht erhebliche Verbesserungen bringen.“ Sie sollen Reisekosten und Trennungsgeld in vollem Umfang erstattet bekommen. Nach dem bislang geltenden Recht ist lediglich eine Erstattung von 50 Prozent möglich.

Darüber hinaus sieht der Regierungsentwurf eine angepasste Entschädigung für Wegstrecken vor. Bisher gelten drei Sätze für die Nutzung privater Autos für Dienstreisen, dazu kommt ein Satz von 2 Cent je Kilometer für Fahrten mit einem Fahrrad. Vorgaben zum Hubraum von Fahrzeugen und der Notwendigkeit der Dienstfahrten machen derzeit noch umfangreiche Prüfungen erforderlich. Künftig soll es insgesamt nur noch drei Sätze geben: Mit 35 Cent pro Kilometer werden Autofahrten bei erheblichem dienstlichem Interesse entschädigt. Das gilt beispielsweise für Außendienste etwa in der Steuerverwaltung. Für alle anderen Fahrten mit einem Pkw sind 30 Cent pro Kilometer vorgesehen. Wer ein Fahrrad oder ein E-Bike nutzt, kann 25 Cent je Kilometer anrechnen. „Damit schaffen wir einen Anreiz, künftig Wege mit dem Fahrrad oder E-Bike zurückzulegen. Das ist auch ein Beitrag zum Klimaschutz“, so Sitzmann.

Weitere Informationen:

Die Vereinfachungen im novellierten Landesreisekostengesetz sparen insgesamt Zehntausende Arbeitsstunden ein - sowohl bei den Beschäftigten, die eine Dienstreise unternehmen, als auch bei deren Dienststellen. So ist davon auszugehen, dass sich durch den Wegfall des Begründungs- und Prüfaufwands der gesamte Dienstreiseprozess (Antragstellung, Genehmigung, Abrechnung, Bearbeitung) pro Antrag um knapp 5 Minuten verkürzen wird. Bei landesweit zirka 1 Million Dienstreiseanträgen jährlich würde dies rund 80.000 Stunden Arbeitszeit einsparen. Die Kommunen sind dabei miteinberechnet.

Weitere Meldungen

Finanzminister Dr. Danyal Bayaz in Stuttgart
Haushalt

Landeshaushalt verabschiedet

Finanzminister Bayaz am Rednerpult im Landtag
Haushalt

„In unsicheren Zeiten sind Planbarkeit und Verlässlichkeit sehr hohe Güter.“

Podcast

Zukunft wird aus Mut gemacht – mit Verena Pausder

Kulturschätze

Die Basilika Wiblingen digital erleben

Inneres einer barocken Kirche
Kulturschätze

Münster Zwiefalten digital erleben

Podcast

Die Börse – Herz des Kapitalismus?

Finanzminister Bayaz bei der German American Conference in Boston am Rednerpult
Rede

Finanzminister auf der German American Conference

Visualisierung vom Anbau der Frauenklinik am Universitätsklinikum Tübingen Ansicht West
Vermögen und Bau

Arbeiten für den Anbau der Frauenklinik am Universitätsklinikum Tübingen beginnen

Podcast

Trump is back und jetzt? Sonderfolge mit Julius van de Laar

Zentrum für Islamische Theologie Campus der Theologien Universität Tübingen Visualisierung von Außen
Vermögen und Bau

Übergabe des Zentrums für Islamische Theologie an die Universität Tübingen

Mensa Wilhelmstraße Universität Tübingen Innen
Vermögen und Bau

Übergabe Mensa Wilhelmstraße an die Universität Tübingen

Blick in die Heizzentrale in Schloss Hohentübingen
Vermögen und Bau

Neue Heizzentrale für das Schloss Hohentübingen

Green Bond BW
Green Bond BW

Vierter Green Bond BW: Noch höheres Volumen

Steuern

Ergebnis der Herbst-Steuerschätzung 2024

Podcast

"Und vergib uns unsere Schulden" - welche Bedeutung haben Schulden?