Kommunen

Leistungen des Landes im kommunalen Finanzausgleich um 14 Prozent gestiegen

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„Für 2007 erhalten die Kommunen vom Land im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs netto rund 5,5 Milliarden Euro. Gegenüber dem Vorjahr ist dies eine Steigerung um fast 700 Millionen Euro beziehungsweise 14 Prozent. Damit profitieren die Kommunen in großem Umfang von der guten Entwicklung der Steuereinnahmen des Landes im Jahr 2007.“ Dies sagte Finanzminister Gerhard Stratthaus am Freitag (16. Mai 2008) in Stuttgart anlässlich des Rechnungsabschlusses über die Leistungen nach dem Finanzausgleichgesetz für 2007.

Die hohen Leistungen des Landes seien vor allem darauf zurückzuführen, dass die Gemeinden in Baden-Württemberg nach dem Gesetz über den kommunalen Finanzausgleich zu 23 Prozent an den Gemeinschaftssteuern des Landes, also der Lohn- und Einkommensteuer, der Körperschaftsteuer und der Umsatzsteuer, beteiligt seien.

„Die Gemeinden profitieren aber nicht nur von den Mehreinnahmen aus dem kommunalen Finanzausgleich, sondern auch von einem erheblichen Zuwachs bei ihren eigenen Steuereinnahmen“, betonte Stratthaus. So seien die kommunalen Steuereinnahmen 2007 gegenüber dem Vorjahr um rund 900 Millionen Euro auf rund 10,9 Milliarden Euro angestiegen. Dieses Plus sei zurückzuführen auf den Gemeindeanteil an der Einkommensteuer, der mit 4 Milliarden Euro rund 12 Prozent über dem Vorjahreswert liege sowie auf die Einnahmen aus der Gewerbesteuer in Höhe von rund 5 Milliarden Euro, die um rund 8 Prozent angestiegen seien. „Insgesamt hatten die Kommunen in Baden-Württemberg 2007 Einnahmen von 25,7 Milliarden Euro. Das sind rund 1,8 Milliarden mehr als im Jahr 2006. Mit den deutlich verbesserten Einnahmen konnten die Kommunen einen Finanzierungsüberschuss im Jahr 2007 von rund 2,2 Milliarden Euro erzielen“, so Stratthaus.

„Die Leistungen des Landes im kommunalen Finanzausgleich sind eine wichtige Einnahmequelle der Gemeinden. Das Land wird damit seiner Aufgabe gerecht, dafür zu sorgen, dass die Kommunen angemessen finanziell ausgestattet sind. Dadurch können die Gemeinden und Landkreise ihre vielfältigen Aufgaben selbstverantwortlich erledigen, Gestaltungsspielräume nutzen und positiv zur Entwicklung Baden-Württembergs beitragen“, sagte Finanzminister Gerhard Stratthaus abschließend.

Quelle:

Finanzministerium

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