Kluge Haushaltspolitik denkt in langen Linien. Damit Baden-Württemberg auch morgen und übermorgen noch wirtschaftlich stark, lebens- und liebenswert bleibt, sorgt das Land für Verpflichtungen der Zukunft vor.
Eine dieser Verpflichtungen sind die Pensions- und Beihilfezahlungen an die Beamtinnen und Beamten sowie die Richterinnen und Richter des Landes. Aktuell liegen die Ausgaben dafür bei knapp 5 Milliarden Euro jährlich. Mit der Zahl der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger werden in den kommenden Jahren auch die Ausgaben steigen: bis zum Jahr 2050 voraussichtlich auf rund 8,8 Milliarden Euro jedes Jahr.
Um hohe Versorgungsaufwendungen in Zukunft etwas abzufedern, hat das Land zwei Sondervermögen errichtet: die Versorgungsrücklage und den Versorgungsfonds. Sie geben Planungssicherheit für kommende Generationen und erhalten ihnen Spielräume im Haushalt.
Die beiden Sondervermögen entlasten den Landeshaushalt in Phasen, in denen die Pensionsausgaben besonders hoch sind. Noch sind diese Zeiten nicht gekommen. Auch in den kommenden Jahren wird es voraussichtlich nicht nötig sein, Geld aus der Versorgungsrücklage einzusetzen. Bis es soweit ist, muss das Geld sicherheits- und ertragsorientiert angelegt werden.
Versorgungsfonds
Der Versorgungsfonds, der 2008 aufgelegt wurde, ist seinerzeit mit einem Grundkapital in Höhe von 500 Millionen Euro ausgestattet worden. Für alle neu eingestellten Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter werden monatlich 500 Euro an dieses Sondervermögen abgeführt. Es ist vorgesehen, dass dieser Betrag ab dem Jahr 2020 auf 750 Euro erhöht wird. Für neu eingestellte Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter auf einer neu geschaffenen Stelle soll der Betrag dann auf 1000 Euro steigen. Derzeit umfasst der Versorgungsfonds rund 2,6 Milliarden Euro (Stand: 31. Dezember 2017).
Versorgungsrücklage
In die Versorgungsrücklage wurde von 1999 bis zum 31. Dezember 2017 eingezahlt. In dieser Zeit gab es eine dauerhafte Verminderung jeder Besoldungs- und Versorgungsanpassung um jeweils 0,2 Prozent pro Jahr. Die hieraus resultierenden Einsparungen flossen in die Versorgungsrücklage. Allein im Jahr 2017 waren das 357 Millionen Euro. Insgesamt hat die Versorgungsrücklage derzeit ein Volumen von rund 3,9 Milliarden Euro (Stand: 31. Dezember 2017).
Berücksichtigung von Ausschlusskriterien
Beim Investment werden nachhaltige Kriterien noch stärker beachtet, als das bisher schon der Fall war. Es geht vor allem um internationale Normen und Standards zum Schutz der Umwelt, um ethische und soziale Kriterien. Definiert sind die Kriterien in den Anlagerichtlinien, die für die Versorgungsrücklage im August 2017 entsprechend geändert wurden. Auch im Versorgungsfonds ist die Einführung von Nachhaltigkeitskriterien geplant. Künftig soll sukzessive in von der Bundesbank nachzubildende nachhaltige Indizes umgeschichtet werden.
Allgemeine Informationen zu Versorgungsrücklage und Versorgungsfonds