Haushalt

Neue Vermögensrechnung für Baden-Württemberg vorgelegt

Die Investitionen in den Erhalt landeseigener Gebäude zahlen sich aus. Der Vermögenswert der Liegenschaften des Landes hat sich netto, also nach Abschreibungen, weiter erhöht. Zudem sind die Schulden am Kreditmarkt gesunken, 250 Millionen Euro Altschulden wurden getilgt. Das geht aus der Vermögensrechnung für Baden-Württemberg zum Stichtag 31. Dezember 2018 hervor. Sie ist die zweite Vermögensrechnung des Landes. In diesen Bilanzen werden Vermögen und Schulden des Landes umfassend dargestellt.

„Nachhaltige Finanzpolitik hat das Heute, das Morgen und auch das Übermorgen im Blick. Die jährlichen Vermögensrechnungen zeigen, wie sich das konkret auswirkt: Wir investieren in das landeseigene Vermögen, erhalten damit seinen Wert und steigern ihn in Teilen noch“, sagte Finanzministerin Edith Sitzmann. „Erstmals in der Geschichte des Landes haben wir die Schulden am Kreditmarkt spürbar abgebaut. Die Vermögensrechnung macht auch das transparent.“

Die gesteigerten Investitionen in Landesgebäude im Jahr 2018 lassen sich am Anstieg der Position „Anlagen im Bau“ der Vermögensrechnung ablesen; sie liegt 200 Millionen Euro höher als im Jahr zuvor. Die Position umfasst die laufenden, noch nicht fertig gestellten Bauprojekte. Nicht aus der Vermögensrechnung ablesbar sind dagegen die erheblichen Aufwendungen, die in den laufenden Bauunterhalt fließen. Sie wirken sich zwar auch werterhaltend aus, sind nach den Grundsätzen des Handelsgesetzbuchs aber nicht Bestandteil einer Vermögensrechnung.

Die Vermögensrechnung zum 31. Dezember 2018 ist noch detaillierter als die Vermögensrechnung 2017. Sie weist eine Bilanzsumme von 250,41 Milliarden Euro (2017: 232,75 Milliarden Euro) aus. Auf der Aktiv-Seite sind neben den landeseigenen Gebäuden beispielsweise auch technische Anlagen und Maschinen bewertet (2018: 456,66 Millionen Euro; 2017: 451,27 Millionen Euro). Die Finanzanlagen, also die Landesbeteiligungen und Sondervermögen, fließen ebenfalls mit ein (2018: insgesamt 21,27 Milliarden Euro; 2017: insgesamt 18,24 Milliarden Euro). 

Auf der Passiv-Seite der Bilanz stehen die Verpflichtungen des Landes. Dazu gehören beispielsweise noch an Bund und Kommunen zu leistende Zahlungen aus der Steuerverteilung (2018: 4,40 Milliarden Euro; 2017: 3,96 Milliarden Euro). Auch die Verpflichtungen für künftige Pensionen und Beihilfe finden sich auf der Passiv-Seite. Sowohl für die derzeitigen Versorgungsempfängerinnen und -empfänger als auch für die späteren Ansprüche aller aktiven Beamtinnen und Beamten werden Rückstellungen gebildet (2018: 190,75 Milliarden Euro; 2017: 176,56 Milliarden Euro). Für die Vermögensrechnung 2018 wurde eine aktualisierte Generationentafel zur Beurteilung statistischer Wahrscheinlichkeiten zugrunde gelegt, die unter anderem die gestiegene Lebenserwartung berücksichtigt. 

Stellt man Passiv- und Aktiv-Seite gegenüber, bleibt ein negativer Saldo von 175,76 Milliarden Euro (2017: 162,87 Milliarden Euro). Dieser Betrag ist mit den Abschlüssen anderer Flächenländer vergleichbar. Denn die handelsrechtlichen Grundsätze, die für die Vermögensrechnung gelten, sehen die Bildung von Rückstellungen für ungewisse künftige Verpflichtungen vor. Dazu gehören beispielsweise Pensionen und Beihilfezahlungen. Künftige Steuereinnahmen werden in der Vermögensrechnung nicht erfasst. Auch staatliche Leistungen wie Bildung, Wissenschaft und Forschung sowie innere Sicherheit sind in der Vermögensrechnung nicht dargestellt.

Weitere Informationen:

Für das Land Baden-Württemberg gilt das an Einnahmen und Ausgaben orientierte kamerale Haushalts- und Rechnungswesen. Nach der Landeshaushaltsordnung wird dem Staatshaushaltsplan eine Vermögensübersicht als Anlage beigefügt.

Die Vermögensrechnungen mit einem umfassenden Überblick über Vermögen und Schulden ergänzen das kamerale Haushaltssystem des Landes. Grundlage für die Vermögensrechnungen sind die Vorschriften des Handelsgesetzbuches unter Berücksichtigung der Besonderheiten öffentlicher Haushalte.

Die Vermögensrechnung des Landes Baden-Württemberg zum 31. Dezember 2018 ist im Internet abrufbar:

www.fm.baden-wuerttemberg.de/vermoegensrechnung

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