Haushalt

Ratingagentur vergibt die Note AA+ für die Kreditwürdigkeit des Landes

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Zwei Menschen sitzen vor einem Computer

Die Ratingagentur Standard & Poor's (S&P) bewertete die Kreditwürdigkeit des Landes mit der Note „AA+“ (Ausblick stabil). Bislang war das Land mit „AAA“ bewertet. In der Kategorie Haushaltslage gab es eine Abwertung. S&P macht deutlich, dass dies auf die Auswirkungen der Corona-Pandemie und nicht auf strukturelle Probleme zurückzuführen ist. 

Finanzministerin Edith Sitzmann betonte: „Es war wichtig, alles für den Schutz der Gesundheit zu tun und die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie durch zusätzliche Ausgaben abzumildern. Und wir verschaffen unseren Unternehmen die dringend benötigte Liquidität, indem wir Steuerzahlungen stunden.“ Sie ergänzt: „Wenn die Unternehmen nach der Krise wieder durchstarten können, werden die Steuereinnahmen den Haushalt wieder stützen. Deshalb ist es richtig, antizyklisch zu handeln, auch wenn es den Haushalt belastet.“

In den Kategorien institutioneller Rahmen, Finanzmanagement, Wirtschaftskraft und Liquiditätslage hat die Ratingagentur weiterhin die beste Note vergeben. S&P stellt klar, dass eine Aufwertung der Kreditwürdigkeit möglich ist, wenn das Land nach Abklingen der Pandemie einen klaren und durchführbaren Plan zu ausgeglichenen Haushalten vorlegt und die Schuldentilgung wieder aufnimmt. Ministerin Sitzmann: „Bereits beim Beschluss des ersten Nachtragshaushalts 2020/2021 im März hat der Landtag die Aufnahme neuer Kredite an die Bedingung geknüpft die Kredite ab 2024 innerhalb von zehn Jahren zurückzuzahlen. Bei den Ausgaben muss der Fokus auf den Maßnahmen liegen, die unmittelbar zur Krisenbekämpfung notwendig und geeignet sind.“

„Wir werden auch mit der Bonität ‚AA+‘ weiterhin ohne Einschränkungen an den Finanzmärkten Kredite aufnehmen können“, so Sitzmann. Dies schätzt auch die Ratingagentur so ein. 

Weitere Informationen:

Zur Bewältigung der Corona-Pandemie, sowie zur Abfederung ihrer wirtschaftlichen Folgen hat Baden-Württemberg aus Landesmitteln bisher 4,1 Milliarden Euro und weitere 2,7 Milliarden Euro aus Bundesmitteln zur Verfügung gestellt. 

Im März hatte der Landtag einen Nachtragshaushalt verabschiedet, der es ermöglicht zur Bewältigung der Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Rücklage für Haushaltsrisiken zurückzugreifen und zusätzlich eine Kreditermächtigung von bis zu 5 Milliarden Euro vorsieht. 

In Baden-Württemberg wurden Stundungen von Steuerzahlungen und Herabsetzungen von Steuervorauszahlungen bisher in Höhe von über 6,6 Milliarden Euro bewilligt. So wurde den Unternehmen in Baden-Württemberg wichtige Liquidität verschafft. Gleichzeitig führen diese Maßnahmen aber zu Einnahmeausfällen.

Im Mai hatten die Steuerschätzer einen Rückgang der Steuereinnahmen von 3,3 Milliarden Euro netto für das laufende Jahr in Baden-Württemberg prognostiziert. Da die in der Mai-Steuerschätzung geschätzten Zahlen aufgrund der sich dynamisch verändernden Lage laufend überprüft werden müssen, findet im September eine Sondersteuerschätzung statt. Hier werden neben der aktuellen Konjunkturprognose der Bundesregierung auch die bereits beschlossenen steuerlichen Maßnahmen einfließen.

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