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Schiedsspruch zu EnBW-Deal liegt vor

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Zum Schiedsspruch des internationalen Schiedsgerichts der ICC in Sachen EnBW-Deal sagte Finanzministerin Edith Sitzmann am 13. Mai 2016 in Stuttgart: „Die Entscheidung des Schiedsgerichts hat uns überrascht und wir bedauern das Ergebnis sehr. Das Gericht hat die Klage des Landes, aber auch die Widerklage der EDF gegen das Land abgewiesen. Die Landesregierung hatte stichhaltige und durch Unternehmensbewertungen untermauerte Hinweise, dass der vom Land bezahlte Kaufpreis deutlich zu hoch war.“

Auch das Urteil des Staatsgerichtshofs zum Aktienrückkauf und der Bericht des Rechnungshofs vom 26. Juni 2012 sowie weitere juristische und betriebswirtschaftliche Auswertungen hätten die Auffassung des Landes bestätigt. Ministerin Sitzmann: „Die Schiedsklage musste erhoben werden, um die Interessen des Landes und der Steuerzahler zu wahren. Ein Verfahren vor ordentlichen Gerichten war im Vertrag leider ausgeschlossen. Dabei hilft es den Steuerzahlern nicht, dass es eine knappe Entscheidung war.“

Das Land werde nun den umfangreichen, in englischer Sprache abgefassten Schiedsspruch prüfen, um dann zu entscheiden, wie es weiter verfährt. Die Entscheidung sei erst am Mittwochabend ergangen. „Es ist an meinem ersten Arbeitstag zu früh, über Details oder die weitere Vorgehensweise des Landes zu sprechen“, sagte Finanzministerin Sitzmann.

Weitere Informationen:
Als das Land die Schiedsklage durch die Neckarpri GmbH am 15. Februar 2012 erhob, gab es stichhaltige Hinweise darauf, dass der Kaufpreis erheblich zu hoch war. So fanden sich in den Akten zum Kauf keine Hinweise, dass der Kaufpreis mittels anerkannter Standards ermittelt und überprüft worden war.

Es fand sich in den Akten lediglich die von Morgan Stanley durchgeführte sogenannte Fairness Opinion. Diese stellte keine Ermittlung und Überprüfung des Kaufpreises nach anerkannten Standards dar.

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Warth & Klein Grant Thornton AG hatte im Rahmen der im Nachgang durchgeführten Überprüfung des EnBW-Deals dargelegt, dass die Fairness Opinion nicht nur große Mängel aufwies, sondern auch zu viel bezahlt worden sei. Die Neckarpri GmbH hatte beantragt, dass die EDF zur Zahlung von rund 840 Millionen Euro verurteilt werde.

Für die Überzeugung des Landes sprach auch der Bericht des Rechnungshofs vom 26. Juni 2012, das Urteil des Staatsgerichtshofs zum Aktienrückkauf und die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen die damals für das Land handelnden Personen und den damaligen Vorstandsvorsitzenden von Morgan Stanley Deutschland.

Auch das von der Staatsanwaltschaft in Auftrag gegebene Wertgutachten untermauerte die Auffassung des Landes.

Ferner konnte das Land im Schiedsverfahren seine Rechtsauffassung, dass bei einem überhöhten Kaufpreis grundsätzlich ein Rückforderungs- beziehungsweise Rückabwicklungsanspruch des Landes aufgrund der Vorgaben des europäischen Beihilferechts entstehen kann, durch Rechtsgutachten darlegen. Die Richtigkeit dieser Rechtsauffassung wurde dem Land von der Europäischen Kommission in einer ausführlichen Stellungnahme, die das Schiedsgericht von dieser angefordert hatte, bestätigt. Bedauerlicherweise hat das Schiedsgericht diese Stellungnahme der Europäischen Kommission nicht beachtet.

Im Übrigen ist anzumerken, dass das Schiedsgericht den Schiedsspruch nicht einstimmig gefällt hat.

Die Gerichtskosten trägt nach dem Schiedsspruch das Land zu 75 Prozent und EDF zu 25 Prozent. Insgesamt entfallen auf das Land Kosten von etwas über 9,5 Millionen Euro. Davon sind 4 Millionen Euro an die Beklagte zu zahlen und etwa 1,2 Millionen Euro fallen für das Schiedsgericht an.

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