„Steuerfreiheit für das Jobticket“ - das ist die Forderung von Hessens Finanzminister Dr. Thomas Schäfer und Baden-Württembergs Finanzministerin Edith Sitzmann. Über die Initiative beider Länder wird das Plenum des Bundesrates in seiner nächsten Sitzung am 21. September abstimmen. Das gaben Hessens Finanzminister und Baden-Württembergs Finanzministerin heute am Rande des Finanzausschusses in Berlin bekannt.
Und das soll sich nach dem Willen der beiden Länder zukünftig ändern: Gewährt bislang ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern ein kostenloses oder verbilligtes Jobticket, so ist der daraus resultierende geldwerte Vorteil (die Kostenersparnis des Arbeitnehmers für die Fahrkarte) zu versteuern. Zum Ausgleich gibt es nur die 44-Euro-Freigrenze, so sie nicht schon anderweitig belegt ist. Weil der Arbeitgeber – neben den Kosten an die Verkehrsbetriebe – auch die Steuer an das Finanzamt zahlen muss, verteuert sich die Gewährung von Jobtickets. Dies macht das Jobticket aus Unternehmenssicht unattraktiv – vor allem bei höheren Zuschüssen. Alternativ kann der Arbeitgeber die Pauschalversteuerung verweigern. Dann jedoch muss der Arbeitnehmer den geldwerten Vorteil individuell im Rahmen seiner Steuererklärung versteuern. Dies führt zu zusätzlichen Belastungen für den Arbeitnehmer, die seine Vorteile aus dem Jobticket deutlich verringern.
„Zukünftig soll der geldwerte Vorteil nicht mehr versteuert werden müssen – weder vom Arbeitgeber, noch vom Arbeitnehmer. ‚Steuerfreiheit für das Jobticket‘, lautet das Motto unserer Initiative. Das schont den Geldbeutel von Arbeitgebern und Arbeitnehmern und fördert die Nutzung von Bussen und Bahnen. Darüber freut sich auch die Umwelt“, erklärten Dr. Schäfer und Sitzmann.
„Über sein Jobticket soll man sich zukünftig ausnahmslos freuen können. Nach unserem Willen gehören steuerliche Belastungen schon bald der Vergangenheit an. Hessen hat mit der Einführung des Landestickets für seine Beschäftigten bewiesen, dass man mit attraktiven Angeboten die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer davon überzeugen kann, den ÖPNV zu nutzen. Um noch mehr Unternehmen dazu zu bewegen, ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Jobtickets anzubieten, wollen wir finanzielle und bürokratische Belastungen vermindern. Unsere Initiative ist für mich ein richtiger und wichtiger Schritt, damit noch mehr Menschen in Deutschland von einem Jobticket profitieren“, sagte Hessens Finanzminister Dr. Thomas Schäfer. Übrigens: Seit 1. Januar 2018 gilt für die Beschäftigten des Landes Hessen freie Fahrt im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) – nicht nur für den Arbeitsweg. Rund 90.000 Beamtinnen und Beamte, mehr als 45.000 Tarifbeschäftigte und etwa 10.000 Azubis und Auszubildende profitieren von dem neuen LandesTicket Hessen.
„Eine eigenständige Steuerfreistellung macht das Jobticket für Unternehmen attraktiver. Damit besteht auch die Chance, dass manche Arbeitgeber den Zuschuss für die Fahrkarte erhöhen und mehr Menschen auf Bus und Bahn umsteigen. Bisher ist für viele Firmen die Freigrenze von 44 Euro zugleich der Maximalbetrag, mit dem sie das Jobticket unterstützen. Und es ist ein Baustein, um Schadstoffe in der Luft weiter zu reduzieren. Da auch viel Verwaltungsarbeit entfällt, reduziert das auch den Aufwand für Unternehmen und Steuerverwaltung“, sagte Finanzministerin Edith Sitzmann. Das Land Baden-Württemberg bietet seinen Bediensteten seit 2016 ein Jobticket an. 2017 hatte das Land den Zuschuss von 20 auf 25 Euro erhöht.