Steuern

Steuerrechtliche Vereinfachung für Vereine

Berechne Lesezeit
  • Teilen

Baden-Württemberg ist ein Ehrenamtsland. Mit einem Antrag im Bundesrat zur Vereinfachung im Steuerrecht will die Landesregierung das freiwillige Engagement der vielen Vereine unterstützen. „Die Initiative soll gemeinnützige Organisationen finanziell stärken und von Verwaltungsaufwand entlasten“, sagte Finanzministerin Edith Sitzmann.

„Vereine machen unsere Gesellschaft bunt, lebendig und bringen Menschen zusammen. Mit bürokratischen Erleichterungen für Ehrenamtliche wollen wir das unterstützen“, so Sitzmann. „Zwar sind gemeinnützige Organisationen bereits weitgehend steuerbefreit. Es gibt aber Fälle, in denen jenseits einer Freigrenze Körperschaft- und Gewerbesteuer anfällt. Ziel unserer Initiative ist es, diese Freigrenze anzuheben. Ich bin überzeugt, dass das die Arbeit der Freiwilligen erleichtert.“

Prinzipiell gilt, dass Vereine und gemeinnützige Organisationen bei ihren Tätigkeiten auf Basis ihrer Satzung von den Ertragssteuern befreit sind. Eine Ausnahme ist der sogenannte wirtschaftliche Geschäftsbetrieb, wenn also beispielsweise ein lokaler Kulturverein auf dem Marktplatz ein Sommerfest mit Getränke- und Speisenverkauf veranstaltet. Auf die Gewinne aus dem Verkauf fällt Körperschafts- und Gewerbesteuer an. Für diese Fälle gilt bisher eine Steuerfreigrenze bis 35.000 Euro Einnahmen im Jahr. Diese Grenze will Baden-Württemberg mit dem Entschließungsantrag auf 45.000 Euro hochsetzen, um die Vereine zu entlasten.

„Das stärkt die ehrenamtliche Arbeit im Land”, stellte Sitzmann fest. „Eine Änderung der Steuerfreigrenze wirkt sich unmittelbar und positiv für die Vereine aus”.

Die Freigrenze für gemeinnützige Vereine ist in der Abgabenordnung (§ 64 Absatz 3) geregelt. Zuletzt wurde sie zum 1. Januar 2007 von 30.687 Euro auf 35.000 Euro erhöht. Bei Sportveranstaltungen beginnt die Steuerpflicht, wenn die Einnahmen 45.000 Euro übersteigen. Mit dem baden-württembergischen Vorstoß lägen die Besteuerungsgrenzen für alle Vereinsveranstaltungen gleichauf.

Weitere Meldungen

Visualisierung Heidelberg, Universitätsklinikum INF 220/221, ehem. Pathologie, Sanierung und Nachnutzung RM/HeiCINN, 1.BA
Vermögen und Bau

Arbeiten am Universitätsklinikum Heidelberg beginnen

Ein Kran vor blauem Abendhimmel / Foto: Katherine McCormack
Vermögen und Bau

Generalsanierung des Sternbaus der Justizvollzugsanstalt Heilbronn beginnt

Visualisierung Höchstleistungsrechenzentrum an der Universität Stuttgart
Vermögen und Bau

Start für das Höchstleistungsrechenzentrum an der Universität Stuttgart

Finanzminister Danyal Bayaz lehnt an einem Geländer, im Hintergrund sind moderne Bürogebäude am kleinen Schlossplatz in Stuttgart zu sehen.
Gastbeitrag

So können die Extra-Schulden ein Erfolg für Deutschland werden

Visualisierung Polizeipräsidium Heilbronn
Vermögen und Bau

Polizeipräsidium Heilbronn wird saniert und erweitert

Podcast

Warum legen Frauen erfolgreicher an, Frau Löhr?

Finanzminister Danyal Bayaz im Gespräch / Foto: Marijan Murat/dpa
Interview

„Vielleicht bin ich im Gegensatz zu Friedrich Merz auch einfach nur old fashioned“

Studenten im Hörsaal
Finanzen

Hochschulfinanzierungsvereinbarung unterzeichnet

Deutsch-Französische Wasserschutzpolizeistation in Kehl, Blick auf Rhein mit Schiff
Vermögen und Bau

Übergabe deutsch-französische Wasserschutzpolizeistation in Kehl

Finanzminister Danyal Bayaz steht vor dem Kunstgebäude am Schlossplatz in Stuttgart, angelehnt an eine Glasfassade, die Details der Gebäudestruktur widerspiegelt.
Podcast

„Warum geht ihr an Schulen?“

Amtsgericht Böblingen - Innenbereich, ein Mann von der Justiz läuft durch einen langen Flur im Gebäude
Vermögen und Bau

Amtsgericht Böblingen saniert und erweitert

Podcast

Wie Deutschland wieder erfolgreich sein kann - mit Rainer Neske

Visualisierung der Kelten Erlebniswelt
Vermögen und Bau

Arbeiten für den zweiten Bauabschnitt der Kelten-Erlebniswelt haben begonnen

Zentrales Prozessgebäude Freiburg Gebäudeansicht von Außen
Vermögen und Bau

Übergabe zentrales Prozessgebäude in Freiburg

Schüler im Klassenzimmer
Steuern

Keine Umsatzsteuerpflicht für Schülerfirmen