Ob es um die Neuanschaffung oder die Erweiterung einer bestehenden Photovoltaikanlage (PV-Anlage) geht: Wer regenerative Energien im privaten Haushalt einsetzt, leistet einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. Beim Betrieb einer solchen Anlage sind jedoch auch steuerliche Rahmenbedingungen zu beachten. Das Finanzministerium hat heute die Publikation „Steuertipps zur Energieerzeugung“ veröffentlicht.
„Von Einspeisevergütung über Kleinunternehmerregelung bis zum Vorsteuerabzug - mit Beispielen und Grafiken macht der Steuertipp die relevanten steuerlichen Regelungen anschaulich“, sagte Finanzstaatssekretärin Gisela Splett. Auch die steuerlichen Aspekte des Erwerbs und Betriebs von Blockheizkraftwerken werden in der Broschüre aufbereitet und erklärt.
„Wer Sonnenenergie oder Biogas zu Hause zur Strom- oder Wärmegewinnung nutzt, unterstützt damit aktiv die Energiewende. Der Steuertipp soll einen Beitrag zu diesem Einsatz leisten“, so Splett. „Gleichzeitig setzen wir uns dafür ein, dass steuerrechtliche Hürden für die Energiewende abgebaut werden.“ So habe Baden-Württemberg im Bundesrat einen Antrag eingebracht, um Einnahmen aus dem Betrieb neu errichteter kleiner PV-Anlagen von der Einkommensteuer zu befreien.
Weitere Informationen
Die Broschüre „Steuertipps zur Energieerzeugung“ ist kostenlos über die Homepage des Ministeriums für Finanzen bestellbar und steht dort ebenso als Download zur Verfügung.
Der Finanzausschuss des Bundesrates sprach sich zuletzt im Dezember 2020 auf eine baden-württembergische Initiative hin mehrheitlich dafür aus, dass Einnahmen aus dem Betrieb neu errichteter kleiner Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) mit bis zu 10 Kilowatt peak (kWp) von der Einkommensteuer befreit werden. Dies würde vor allem Bürgerinnen und Bürger von Bürokratie entlasten, die sich für eine Photovoltaikanlage auf ihrem Eigenheim entschieden haben. Bislang ist diese Forderung von der Bundesregierung noch nicht aufgegriffen worden. Baden-Württemberg wird sich weiter für eine Umsetzung einsetzen.