Justiz- und Finanzministerium haben gemeinsam die Einstellung der Planungen für die Errichtung einer Erstaufnahmeeinrichtung (EA) für Geflüchtete (Notunterkunft) auf dem landeseigenen Areal der ehemaligen Landesfeuerwehrschule in Bruchsal beschlossen. Entsprechend den Abstimmungen sollte der Betrieb der EA auf fünf Jahre befristet sein.
Ausschlaggebend für die Einstellung ist die gegenüber dem Zeitpunkt der Entscheidung für die Umsetzung der Maßnahme veränderte Gesamtsituation.
Unter Berücksichtigung der nunmehr geschätzten Gesamtbaukosten einschließlich der Kosten für Ab- und Wiederaufbau an anderer Stelle, den derzeitigen Zugangszahlen in Kombination mit den laufenden Entwicklungen für mögliche dauerhafte Erstaufnahmeeinrichtungen an anderen Standorten und der vereinbarten Befristung der Betriebszeit auf bis zu fünf Jahre ist die Errichtung dieser EA in Bruchsal als Notunterkunft für das Land nicht mehr darstellbar.
Zur angestrebten Umnutzung des Areals der Alten Landesfeuerwehrschule für Wohnbauzwecke werden sich die Stadt Bruchsal und das Land eng abstimmen.
Fokus auf langfristige Einrichtungen
Aufgrund des Wegfalls bestehender Notkapazitäten und temporärer Notunterkünfte, der zuletzt noch hohen Zugangszahlen und der erforderlichen Zeit für die Planung und Umsetzung des Aufbaus der Regelkapazitäten auf 15.000 Plätze für 12.000 unterzubringende Personen in Baden-Württemberg sieht die Konzeption des Landes vor, übergangsweise auch temporäre Kapazitäten aufzubauen. Die Erstaufnahmeeinrichtung in Bruchsal war in diesem Sinne als sogenannte Notunterkunft vorgesehen.
Der Bedarf für die weiterhin benötigten Unterbringungsplätze nach der von der Landesregierung beschlossenen Konzeption zur Erstaufnahme Geflüchteter in Baden-Württemberg besteht fort. Dies gilt insbesondere für die Errichtung und Erweiterung nachhaltiger und langfristig betriebener Einrichtungen. Deren Umsetzung wird weiterhin intensiv weiterverfolgt.
Weitere Informationen
Das Land plante seit 2022, das Gelände der ehemaligen Landesfeuerwehrschule vorübergehend für die Dauer von bis zu fünf Jahren als Erstaufnahmeeinrichtung für die Unterbringung von bis zu 500 Personen zu nutzen. Nach Beendigung der landesseitigen Nutzung ist beabsichtigt, das Areal der Stadt Bruchsal für Zwecke der Wohnbebauung zu überlassen. Dafür wurde bereits ein Kaufvertrag notariell beglaubigt. Zwischen dem Land Baden-Württemberg und der Stadt Bruchsal wurde im Jahr 2024 eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die vorübergehende Nutzung des Geländes bis zur beabsichtigten Überlassung an die Stadt Bruchsal abgeschlossen.