Steuern

Unbürokratische Lösung beim Kuchenverkauf für Schulen und Kitas

Berechne Lesezeit
  • Teilen

Die Umsatzsteuerpflicht beim Verkauf von Kuchen an Schulen wird unbürokratisch geregelt: Ein Verkauf durch Schülergruppen bzw. Klassen, Elternbeiräte oder die Schülermitverantwortung (SMV) wird auch künftig nicht der Umsatzsteuer unterliegen.

Damit ändert sich an Schulen nichts an der bestehenden Praxis. Das gilt auch für Kindertagesstätten.

Aufgrund europarechtlicher Vorgaben hat der Bund die Umsatzsteuerbesteuerung der öffentlichen Hand neu geregelt. Ab 2025 ist auch die öffentliche Hand grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig. Allerdings gibt es Ausnahmen bei bestimmten hoheitlichen Aufgaben, etwa bei der Ausstellung von Personalausweisen.

Unbürokratische Regelung bleibt erhalten

Um bürokratischen Aufwand zu vermeiden, sind Verkäufe durch Schülerinnen und Schülern oder Eltern auch weiterhin nicht umsatzsteuerpflichtig. Das gilt für Verkäufe in den Schulen und Kindertagesstätten, ebenso wie für Verkäufe auf Wochenmärkten oder anderen Anlässen außerhalb von Schulen und Kindertagesstätten. Die Regel gilt auch für andere gelegentliche Verkäufe von Schülern oder Eltern wie zum Beispiel für den Pizzaverkauf. Auch Eintrittsgelder für Aufführungen von Schülergruppen in Schulen wie der Theater-AG oder des Schulchors unterliegen nicht der Umsatzsteuer.

Die Regelung ist kompakt am Beispiel Kuchen auf diesem diesem Schaubild dargestellt.

Weitere Meldungen

Zentrales Prozessgebäude Freiburg Gebäudeansicht von Außen
Vermögen und Bau

Übergabe zentrales Prozessgebäude in Freiburg

Schüler im Klassenzimmer
Steuern

Keine Umsatzsteuerpflicht für Schülerfirmen

Steinkrebssee Löwenstein
Naturschutz

Land kauft rund 125 Hektar natur- und klimaschutzwichtige Flächen

Gastbeitrag bei table.media

Mehr Zukunft, klare Wirksamkeit, bessere Daten

Visualisierung des Neubaus Kunst- und Theatertherapie der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen
Vermögen und Bau

Spatenstich für den Neubau Kunst- und Theatertherapie

Heidelberger Schloss und Schlossgarten
Schlösser und Gärten

Besucherrekord bei den Staatlichen Schlösser und Gärten

Das Bild zeigt den aktuellen Pressesprecher vom Finanzministerium vor einem neutralen Hintergrund. Er hält ein Mikrofon in der Hand und blickt direkt in die Kamera. Links oben im Bild befindet sich das Wappen von Baden-Württemberg mit den drei schwarzen Löwen auf gelbem Hintergrund. Rechts im Bild steht in großer, gelber Schrift „Die neue Grundsteuer für Baden-Württemberg“ und darunter in kleinerer Schrift „9 Fragen – 9 Antworten“.
Steuern

Die wichtigsten Fragen zur Grundsteuer

Finanzamt Symbolbild
Steuern

Durchlaufzeit bei der Einkommensteuer deutlich gesunken

Visualisierung des Gebäudes der Staatlichen Kunsthalle Karlsruhe

Sanierung und Umstrukturierung der Staatlichen Kunsthalle Karlsruhe

Eine Waldlichtung, im Vordergrund ist in gelb die Silhouette des Landes Baden-Württemberg zu sehen.
Finanzpolitik

Land schließt sich der Investoreninitiative Principles for Responsible Investment an

Blick in die Heizzentrale in Schloss Hohentübingen
Klimaschutz

Energiespar-Contracting: Land senkt Emissionen in Landesgebäuden

Finanzminister Dr. Danyal Bayaz in Stuttgart
Haushalt

Landeshaushalt verabschiedet

Finanzminister Bayaz am Rednerpult im Landtag
Haushalt

„In unsicheren Zeiten sind Planbarkeit und Verlässlichkeit sehr hohe Güter.“

Podcast

Zukunft wird aus Mut gemacht – mit Verena Pausder

Kulturschätze

Die Basilika Wiblingen digital erleben