Steuern

Wichtige Informationen zur Grundsteuererklärung

Grundsteuerreform: Öffentliche Aufforderung zur Abgabe der Feststellungserklärung

Rund 1,5 Millionen Grundsteuererklärungen sind bislang eingegangen. Das sind knapp 27 Prozent der insgesamt abzugebenden Erklärungen. Eine Erinnerung für die Grundsteuer B wird im ersten Quartal 2023 vom Finanzamt versendet.

Bis zum 31. Januar 2023 müssen Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken eine Grundsteuererklärung beim Finanzamt abgeben (Grundsteuer B). Die Erinnerungen für die Grundsteuer B versendet das Finanzamt im ersten Quartal 2023.

Informationsschreiben für Grundsteuer A

Private Eigentümerinnen und Eigentümer von land- und forstwirtschaftlichem Besitz (Grundsteuer A) erhalten das Informationsschreiben für ihre Erklärung Anfang Januar 2023. Darin werden unter anderem das Aktenzeichen und verschiedene grundstücksbezogene Informationen mitgeteilt, die das Ausfüllen der Erklärung erleichtern. Jedoch ist die Abgabe auch jetzt schon möglich. Die Erinnerungen für die Grundsteuer A folgen im zweiten Quartal 2023.

Die Daten, die für die Erklärung erforderlich sind, können über die zentrale Internetseite www.grundsteuer-bw.de abgerufen werden. Dort finden sich auch Unterstützungsangebote zur Abgabe der Erklärung - wie Schritt-für-Schritt-Ausfüllanleitungen, Erklärvideos und Beispielfälle.

Weiteres Vorgehen

Diejenigen, die ihre Erklärung bereits eingereicht haben, erhalten als Nächstes den Grundsteuerwert- und Grundsteuermessbescheid vom Finanzamt. Die ersten Bescheide sind bereits rausgegangen. Der Versand erstreckt sich bis ins Jahr 2024. Für die Bürgerinnen und Bürger bedeutet das: Wenn sie den Grundsteuerwertbescheid und den Grundsteuermessbescheid bekommen und die gemachten Angaben stimmen, müssen sie nichts weiter unternehmen. Wer aber beispielsweise übersehen hat, die überwiegende Wohnnutzung anzugeben, kann das dem Finanzamt nachträglich noch mitteilen.

Die Grundsteuermessbescheide übermittelt das Finanzamt auch an die jeweilige Kommune. Sie bestimmt den Hebesatz und damit die Höhe der zukünftigen Grundsteuer ab dem 1. Januar 2025. Die Hebesätze werden von den Kommunen im Laufe des Jahres 2024 festgelegt. Wie hoch die Grundsteuer letztlich für die einzelnen Eigentümerinnen und Eigentümer ausfällt, teilt ihnen ihre Kommune im finalen Grundsteuerbescheid mit. Bis dahin können keine Aussagen zur individuellen Höhe der Grundsteuer getroffen werden. Erhoben wird die neue Grundsteuer ab dem Jahr 2025.

Weitere Meldungen

Hand mit Smartphone in der Hand, auf dem Bildschirm sieht man die App TikTok, im Hintergrund ist das Neue Schloss Stuttgart zu sehen
  • Social Media

Finanzministerium startet TikTok-Kanal

Spielkarte mit "AAA" als Rating in BW
  • Haushalt

Baden-Württemberg weiter mit hoher Kreditwürdigkeit

  • Podcast

Cäshflow – Der Podcast über Geld und Politik. Folge 20 mit Prof. Sabine Kuhlmann

Eine Trainerin bespricht sich auf dem Feld mit ihrer Mannschaft / Foto: stock.adobe.com / rawpixel
  • Gemeinnützige Vereine

Höchstgrenze für Mitgliedsbeiträge wird erhöht

  • Podcast

Cäshflow – Der Podcast über Geld und Politik. Folge 19 mit Katharina von Württemberg

Zwei selbstbewusste Teammitglieder vor blauem Hintergrund mit dem Slogan "AMTLICH WAS BEWEGEN" und dem Wappen von Baden-Württemberg, als Teil einer Initiative des Finanzministeriums.
  • Personal

Finanzministerium startet neues Karriereportal

Naturschutz auf Landesflächen
  • Naturschutz

Erwerb von natur- und klimaschutzwichtigen Flächen

Schloss Bruchsal
  • Schlösser und Gärten

Besucherbilanz der Staatlichen Schlösser und Gärten

  • Podcast

Cäshflow – Der Podcast über Geld und Politik. Folge 18 mit Düzen Tekkal

Portrait Danyal Bayaz und Stefan Evers
  • Gastbeitrag

Fit für die Zukunft - Plädoyer für einen neuen Generationen-Pakt

Gebäude C1 der August-Hermann-Werner-Schule Markgröningen
  • Vermögen und Bau

Sanierungstart des Gebäudes C1 der August-Hermann-Werner-Schule

  • Steuern

Unbürokratische Lösung beim Kuchenverkauf für Schulen und Kitas

  • Haushalt

Externes Gutachten zum Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts

  • Interview

„Brauchen schnell Klarheit“

Kloster Maulbronn gilt als die am vollständigsten erhaltene Klosteranlage des Mittelalters nördlich der Alpen. (Bild: © Staatliche Schlösser und Gärten Baden-Württemberg, Günther Bayerl)
  • Schlösser und Gärten

30 Jahre UNESCO-Welterbe Kloster Maulbronn

Wald
  • Finanzen

Land nutzt professionelle Nachhaltigkeitsdaten

Landespressekonferenz mit MP und Danyal Bayaz
  • Finanzen

Land begrüßt Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz

Minister Danyal Bayaz spricht an der Eröffnung der jüdischen Kulturwochen
  • Rede

Grußwort zur Eröffnung der Jüdischen Kulturwoche Stuttgart

  • Steuern

Ergebnis der Herbst-Steuerschätzung

Heidelberger Schloss und Schlossgarten
  • Schlösser und Gärten

Monumente 3D-App der Staatlichen Schlösser und Gärten wird erweitert

Visualisierung Neues Büro- und Seminargebäude am Campus Ludwigsburg
  • Vermögen und Bau

Neues Büro- und Seminargebäude am Campus Ludwigsburg

Fürstenbau Klosteranlage Ochsenhausen Außenansicht
  • Vermögen und Bau

Sanierung des Fürstenbaus der ehemaligen Klosteranlage Ochsenhausen beginnt

Spielkarte mit "AAA" als Rating in BW
  • Haushalt

Besseres Ratingergebnis für das Land

Ein Kran vor blauem Abendhimmel / Foto: Katherine McCormack
  • Vermögen und Bau

Start der Vorarbeiten zwischen Heiliggeiststraße und den Klinikgebäuden des Lorenzrings in Freiburg

Steinkrebssee Löwenstein
  • Liegenschaften

Besuch Naturschutzgebiet Albeck in Sulz a. N. und Steinkrebszucht in Löwenstein

// //