Steuern

Zulagen für Beschäftige sind bis 1500 Euro während der Corona-Pandemie steuerfrei

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Nahansicht eines 5-Euro-Scheines / Foto: Didier Weemaels

Baden-Württemberg hat mit der Mehrheit der anderen Bundesländer dafür gestimmt, dass für Zuschläge bis 1500 Euro während der Corona-Pandemie keine Steuern bezahlt werden müssen. „Unsere Gesellschaft sieht gerade jeden Tag, wie wichtig manche Berufe sind, die oft unterschätzt wurden. Als Finanzministerin unterstütze ich das gerne mit einer Steuerbefreiung“, erklärte Finanzministerin Edith Sitzmann. 

Da nicht nach Berufen getrennt werden kann, gilt die Steuerfreiheit für alle Zulagen bis insgesamt 1500 Euro über dem vereinbarten Arbeitslohn, die zwischen dem 1. März und 31. Dezember 2020 ausbezahlt werden. Hiervon erfasst sind sämtliche Formen von Beihilfen und Unterstützungen, die Arbeitnehmer von ihrem Arbeitgeber erhalten. Die Finanzämter im Land sind umgehend informiert worden.

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Das Bild zeigt den aktuellen Pressesprecher vom Finanzministerium vor einem neutralen Hintergrund. Er hält ein Mikrofon in der Hand und blickt direkt in die Kamera. Links oben im Bild befindet sich das Wappen von Baden-Württemberg mit den drei schwarzen Löwen auf gelbem Hintergrund. Rechts im Bild steht in großer, gelber Schrift „Die neue Grundsteuer für Baden-Württemberg“ und darunter in kleinerer Schrift „9 Fragen – 9 Antworten“.
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