Innovationsgutschein

1.000. Antrag auf Innovationsgutschein eingegangen

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Baden-Württembergs Wirtschaftsstaatssekretär Richard Drautz freut sich heute in Stuttgart über ein Jubiläum der besonderen Art: „Am heutigen Tag ist der 1.000. Antrag auf einen Innovationsgutschein eingegangen. Über 740 Unternehmen haben bereits einen Gutschein erhalten. Die Bewilligungsquote bei den formal einwandfreien Anträgen liegt bei über 83,5 Prozent. Besonders erfreulich ist, dass eine große Anzahl von Unternehmen unter den Antragstellern ist, die bislang keine Kooperationen mit externen Forschungs- und Entwicklungsdienstleistern eingegangen waren.“

Die meisten Anträge auf Innovationsgutscheine kamen mit rund 59 Prozent aus dem verarbeitenden Gewerbe. Dabei sind besonders viele aus den Bereichen Maschinenbau, Metallbe- und verarbeitung, Kunststofftechnik, Medizintechnik und Messtechnik. Andere stark vertretene Branchen sind mit circa 22 Prozent die unternehmensorientierten Dienstleistungen und mit 7 Prozent das Baugewerbe. Auch das Handwerk ist in seiner ganzen Branchenbreite gut vertreten. Antragsberechtigt sind Unternehmen aus Baden-Württemberg mit maximal 100 Beschäftigten und höchstens 20 Millionen Euro Jahresumsatz. Der Zuschuss über einen Innovationsgutschein beträgt maximal 7.500 Euro.

Der Großteil, 78 Prozent, der Unternehmen wählte für die Umsetzung ihres Innovationsvorhabens einen Kooperationspartner aus Baden-Württemberg. 18 Prozent der Kooperationspartner kamen aus anderen deutschen Bundesländern und vier Prozent aus dem Ausland. Die meisten Kooperationspartner sind private Institute oder Unternehmen mit über 51 Prozent, gefolgt von Universitäten und Hochschulen mit insgesamt circa 21 Prozent. Es folgen mit 14,2 Prozent Steinbeis-Einrichtungen als Kooperationspartner genannt und mit circa 6,2 Prozent Institute der Fraunhofer-Gesellschaft.

Seit Juni 2009 werden auch in Bayern Innovationsgutscheine im Rahmen eines Pilotprojektes ausgegeben und auch die neue Bundesregierung möchte diesen unbürokratischen Förderansatz aufgreifen. Weitere Infos und Antragsunterlagen zum Modellvorhaben Innovationsgutscheine sind unter www.innovationsgutscheine.de abrufbar.

Info

Baden-Württemberg ist das erste Bundesland, das seit Februar 2008 nach niederländischem, irischem und österreichischem Vorbild Innovationsgutscheine an kleine und mittlere Unternehmen ausgibt. Innovationsgutscheine sollen die Planung, Entwicklung und Umsetzung neuer Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen bzw. eine wesentliche qualitative Verbesserung bestehender Produkte, Produktionsverfahren und Dienstleistungen unterstützen. Kleine und mittlere Unternehmen können sich mit den Innovationsgutscheinen Unterstützung am nationalen und internationalen Forschungsmarkt einkaufen. Das zunächst für zwei Jahre angesetzte Modellvorhaben Innovationsgutscheine wird auch im Jahr 2010 fortgeführt.

Quelle:

Wirtschaftsministerium

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