„Die Entwicklung der kommunalen Einnahmen ist im vergangenen Jahr besser als erwartet gelaufen. Die kommunalen Steuereinnahmen und die Finanzzuweisungen des Landes lagen 2010 um rund 350 Millionen Euro über denen der November-Steuerschätzung. Insgesamt sind dies 730 Millionen Euro mehr im Vergleich zur Mai-Steuerschätzung. Aber unsere Kommunen ächzen unter den steigenden Sozialausgaben. Bedauerlich ist es daher, dass die Gemeindefinanzkommission nicht vorankommt. Aus Berlin wurde die berechtigte Erwartung geweckt, dass die Finanzkraft der Kommunen gestärkt wird. Diese muss nun auch durch konkrete Maßnahmen unterlegt werden. Dreh- und Angelpunkt für den Erfolg der Reform der Kommunalfinanzen ist hier die Entlastung der Städte und Gemeinden bei den explodierenden Soziallasten. Dies sagte Finanzminister Willi Stächele nach Vorliegen der ersten vorläufigen Daten zur Finanzsituation der baden-württembergischen Kommunen für das Jahr 2010 am Mittwoch (02. Februar 2011).
So seien die kommunalen Steuereinnahmen um rund 240 Millionen Euro höher als in der November-Steuerschätzung prognostiziert. Mit diesen positiven Entwicklungen würden die kommunalen Finanzprobleme zwar nicht beseitigt, aber spürbar erleichtert. Zwar hätten die Steuereinnahmen im letzten Jahr noch nicht das Niveau von 2009 erreicht. Aber die Dynamik der Entwicklung der Steuereinnahmen gerade bei der Gewerbesteuer im zweiten Halbjahr 2010 mit einem Zuwachs um fast 40 Prozent zeige die positiven Tendenzen deutlich. „Aber wir sind noch nicht über dem Berg. Ohne eine konsequente und nachhaltige Konsolidierung wird uns die Rückkehr zu ausgeglichenen Haushalten nicht gelingen. Dies gilt für Land und Kommunen gleichermaßen", sagte Finanzminister Willi Stächele.
Besonders erfreulich ist die Entwicklung bei den Zuweisungen des Landes an die Städte und Gemeinden. Sie liegen 400 Millionen Euro bzw. 7 Prozent über dem Wert des Jahres 2009 und 110 Millionen Euro über der November-Steuerschätzung. Mit einem Volumen von fast 6,1 Milliarden Euro wurde der bisherige Spitzenwert des Jahres 2008, der 6,13 Milliarden Euro betrug, annähernd erreicht.
Im Hinblick auf das neuerliche Angebot des Bundesfinanzministers an die Kommunen betonte der Finanzminister, dass die Debatte um ein Zuschlagsrecht der Kommunen auf die Einkommensteuer offen geführt und intensiviert werden müsse: „Eine Ausweitung der Hebesatzautonomie der Kommunen sollte auf jeden Fall untersucht werden. Denn durch Hebesätze auf die Einkommensteuer, kann der Zusammenhang von Ausgaben und kommunalen Aufgaben beispielsweise bei einem zentralen kommunalen Projekt noch deutlicher sichtbar gemacht werden. Diese stärkere Anbindung von Steuern im Nahbereich, d.h. vor Ort bei den Bürgerinnen und Bürgern, ist für die Akzeptanz der Belastung mit Steuern von hoher Bedeutung. Die Einsicht der Bürger in die Steuerbelastung kann verbessert werden, indem eine verantwortungsvolle Finanzpolitik auf örtlicher Ebene noch konkreter gemacht wird. Zudem werden die Gemeinden selbst in die Lage versetzt, die ihnen zustehende Steuerquelle zu stabilisieren. Allerdings muss bei der Überprüfung dieses Zuschlagsrechts ein besonderes Augenmerk auf dessen Administrierbarkeit insbesondere durch die Arbeitgeber, aber auch durch die Verwaltung gelegt werden."
Quelle:
Finanzministerium Baden-Württemberg