Steuerklärung

Abgabe der Einkommensteuerklärung 2009

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„Am 31. Mai läuft die Frist für die Abgabe der Einkommensteuererklärung für 2009 aus. Wer seine Erklärung im elektronischen „ELSTER-Verfahren“ abgibt, hat zahlreiche Vorteile. So können beim Ausfüllen der Erklärung beispielsweise die Vorjahreswerte übernommen werden. Daneben führt das Programm eine Plausibilitätsprüfung durch und verhindert so mögliche Ausfüllfehler. Auch die Berechnung der voraussichtlichen Steuer und die elektronische Bescheiddatenrückübermittlung sind mit ELSTER möglich. Zudem werden die „ELSTER-Erklärungen“ im Finanzamt bevorzugt bearbeitet. Bereits jeder dritte Bürger in Baden-Württemberg gibt seine Steuererklärung elektronisch ab. Auch die Steuerberater reichen mittlerweile fast jede zweite Erklärung per „ELSTER-Verfahren“ ein.“ Dies sagte Finanzminister Willi Stächele am Dienstag (11. Mai 2010) in Stuttgart anlässlich des Auslaufens der Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung 2009.

Aktuell liege die Quote der elektronischen Erklärungen bei rund 31 Prozent. Im Vergleich zum Vorjahreswert für Ende April bedeute dies eine Erhöhung von über 5 Prozentpunkten. Ziel sei es, die Quote weiter zu steigern. Deshalb habe die Steuerverwaltung im März beispielsweise landesweit sogenannte „ELSTER-Tage“ durchgeführt, um die Bürgerinnen und Bürger über die elektronische Erklärung zu informieren. „Wir sind hier auf einem guten Weg. Auch in Zukunft wollen wir bei den Bürgerinnen und Bürgern weiter für die Vorteile von ELSTER werben,“ so Stächele.

Am 31. Mai ende die gesetzliche Frist für die Abgabe von Steuererklärungen des Vorjahrs. Von Steuerberatern erstellte Steuererklärungen könnten noch bis Ende des Jahres eingereicht werden. Zudem könnten in berechtigten Einzelfällen auch Anträge auf Fristverlängerung gestellt werden. Arbeitnehmer, deren Arbeitslohn in 2009 nach der Steuerklasse I oder IV besteuert wurde, können einen Antrag auf Erstattung zu viel bezahlter Lohnsteuer sogar bis Ende 2013 durch Abgabe einer Steuererklärung stellen, erklärte der Finanzminister abschließend.

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Hinweis:

Die aktuelle Version des ELSTER-Programms für 2009/2010 kann unter www.ElsterFormular.de aus dem Internet heruntergeladen oder kostenlos auf CD-Rom bei allen Finanzämtern abgeholt werden. Die neue amtliche Software ermöglicht die Erstellung der Einkommensteuer-, Umsatzsteuer- und Gewerbesteuererklärung 2009 sowie der Umsatzsteuervoranmeldung 2009, der Lohnsteueranmeldung 2010 und die elektronische Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigungsdaten 2009 und 2010.

Anwender, die sich vorher in dem unter www.elsteronline.de eingerichteten Online-Portal registrieren lassen, erhalten ein elektronisches Zertifikat, mit dem es möglich ist, Steuererklärungen und Steueranmeldungen sogar vollelektronisch, das heißt ohne die sonst notwendige zusätzliche Papiererklärung, abzugeben.

Für Fragen und Probleme zur Installation und zum Umgang mit der ELSTER-Software wurde eine Hotline unter der Rufnummer 01805 / 23 50 55 (0,14 EUR/min) eingerichtet. Eine schnelle Antwort auf häufig gestellte Anwenderfragen erhält der Steuerbürger auch im Internet über das ELSTER-Informations- und Auskunftssystem, welches man unter www.elster.de in der Menüleiste rechts oben bei "Hilfe, ELIAS" findet. Natürlich steht auch in jedem Finanzamt ein spezieller Ansprechpartner für Fragen zu ELSTER zur Verfügung.

Quelle:

Finanzministerium

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