Gesetzentwurf

Änderung des Steuerberaterversorgungsgesetzes

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„Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf setzen wir wichtige Anliegen des Steuerberaterversorgungswerkes um. Die geplante Gesetzesänderung stärkt den Berufsstand weiterhin in seiner Eigenverantwortung. Das Gesetz gibt den Steuerberatern ein flexibles Instrument an die Hand, um auf die anstehenden europarechtlichen Entwicklungen reagieren zu können.“ So Finanzminister Gerhard Stratthaus am Mittwoch (11. Oktober 2006) in Stuttgart.

Der vorliegende Entwurf verfolge zwei Hauptziele, erläuterte der Finanzminister weiter: Durch eine Vereinfachung der Beitragsfestsetzung und durch den Wegfall der Genehmigungspflicht des Haushaltsplans durch das Finanz- und das Wirtschaftsministerium solle zum einen eine Verwaltungsvereinfachung für das Versorgungswerk erreicht werden. Noch wichtiger sei jedoch die Abschaffung der so genannten „45-Jahresgrenze für die Pflichtmitgliedschaft der Versicherten“. Stratthaus: „In Zukunft soll Steuerberatern, die älter als 45 Jahre sind, nicht mehr der Zugang zu der Kammerversorgung verwehrt werden. Diese Altersgrenze passt nicht mehr in ein modernes Europa.“

Sowohl die europäische Kommission als auch die Arbeitsgemeinschaft Berufsständischer Versorgungseinrichtungen e.V. in Köln hätten die Auffassung vertreten, dass die bestehende Altersgrenze mit dem europäischen Gemeinschaftsrecht nicht vereinbar sei und eine mittelbare Diskriminierung für Ausländer darstelle. Auch in anderen berufsständischen Versorgungseinrichtungen, wie etwa bei den Ärzten, Zahnärzten oder im Bereich der Heilberufe, wurde die Aufhebung der Altersbegrenzung bereits aus den genannten Gründen vorgenommen, erklärte der Finanzminister abschließend.

Quelle:

Finanzministerium

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