Steuern

Aktuelle Debatte im Landtag zur Unternehmensteuerreform

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„Der Wirtschaftsstandort Deutschland ist durch Steuersenkungen in den anderen EU-Mitgliedsstaaten ins Hintertreffen geraten. Im Mittelpunkt der Unternehmensteuerreform steht daher die Senkung der Unternehmensteuersätze. Deshalb soll die Belastung der thesaurierten Gewinne der Kapitalgesellschaften von derzeit gut 38 Prozent auf 29 Prozent abgesenkt werden.“ Dies sagte Finanzminister Gerhard Stratthaus in der aktuellen Debatte des Landtags am Mittwoch (11. Oktober 2006) in Stuttgart.

Die Absenkung begünstige aber nicht nur die großen Konzerne, sondern gleichermaßen mittelständische Kapitalgesellschaften. Denn auch zusammen mit der Besteuerung einer Gewinnausschüttung auf der Ebene des Gesellschafters liege nach der Reform die Gesamtbelastung des Gewinns selbst im ungünstigsten Fall bei weniger als 48 Prozent gegenüber derzeit nahezu 53 Prozent, betonte der Minister.

„Es ist ein Gebot der Steuergerechtigkeit, dass alle Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform entlastet werden. Dies ist von besonderer Bedeutung für Personengesellschaften, die im internationalen Wettbewerb stehen. Hier hat sich die Große Koalition zwischenzeitlich wohl unserer Forderung angeschlossen, den Personenunternehmen die Anwendung der niedrigen Steuerbelastung der Kapitalgesellschaften auf nicht entnommene Gewinne zu ermöglichen“, so Stratthaus weiter. Für kleine und mittlere Personenunternehmen sei das Optionsrecht jedoch nicht vorteilhaft, da deren individuelle Steuerbelastung bereits heute regelmäßig niedriger sei. Um Verschlechterungen beim Mittelstand zu vermeiden, müsse daher die so genannte Ansparabschreibung für kleine und mittlere Betriebe verbessert werden. Für Baden-Württemberg als Mittelstandsland sei dies von besonderer Bedeutung.

Auch bei der Gewerbesteuer seien Verbesserungen für Personenunternehmen vorgesehen. Zukünftig könne die Gewerbesteuer bis zu einem örtlichen Hebesatz von 380 Prozent voll auf die Einkommensteuer angerechnet werden. „Welchen Wert dies für die Personenunternehmen in Baden-Württemberg hat, sieht man daran, dass bei uns im Land der Hebesatz durchschnittlich rund 360 Prozent beträgt. Damit führt die Gewerbesteuer für die meisten Personenunternehmen in Baden-Württemberg zukünftig zu keiner wirtschaftlichen Belastung mehr“, erklärte der Finanzminister.

Stratthaus begrüßte, dass die Idee von Bundesfinanzminister Steinbrück, Schuldzinsen sowohl bei der Gewerbesteuer als auch bei der Körperschaftsteuer dem Gewinn ganz oder anteilig wieder hinzuzurechnen, zwischenzeitlich wieder aus der Diskussion sei. Die als Alternative ins Gespräch gebrachte gewinnabhängige Beschränkung des Schuldzinsenabzugs sei aber ebenfalls problematisch. Danach dürften Zinsen nur insoweit abgezogen werden, dass ein bestimmter Prozentsatz des Gewinns vor Zinsen bleibe.

„Bei ertragsschwachen Unternehmen käme es auch bei diesem Zinsschrankenmodell zu einer Substanzbesteuerung. Betroffen hiervon wären insbesondere auch die mittelständischen Unternehmen, die oft nur eine geringe Eigenkapitalquote ausweisen und daher auf Fremdmittel angewiesen sind. Eine Substanzbesteuerung wäre für die Unternehmen investitionshemmend und in Krisenzeiten sogar existenziell bedrohlich. Um hier Verschlechterungen zu vermeiden, müssten jedenfalls bis zu einem Sockelbetrag die Schuldzinsen unbeschränkt abziehbar bleiben“, betonte Finanzminister Gerhard Stratthaus abschließend.

Quelle:

Finanzministerium

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