„Am kurzfristigen Erfolg orientierte Vergütungen von Managern sind Hauptursachen für das Entstehen der internationalen Finanzmarkt- und Wirtschaftskrise. Aktuelle Beispiele zeigen jedoch, dass viele Spitzenmanager offensichtlich nichts daraus gelernt haben. Umso wichtiger ist es, die Konsequenzen aus diesen Fehlentwicklungen zu ziehen. Die bisherigen Regelungen zur Angemessenheit von Vorstandsvergütungen wurden erheblich verschärft. Allerdings müssen die unternehmerischen Aufsichtsgremien jetzt die geschaffenen Instrumente auch nutzen und ihrer Verantwortung gerecht werden. Wir müssen aufmerksam verfolgen, ob der „Wildwuchs“ damit beseitigt wird. Unangemessene Managervergütungen untergraben die Moral unserer Sozialen Marktwirtschaft.“ Dies sagte Finanzminister Willi Stächele anlässlich der aktuellen Entwicklungen bei der Vergütung von Managern am Mittwoch (02. September 2009) in Stuttgart.
Mit der gesetzlichen Verschärfung habe man auf die erheblichen Defizite bei den bisherigen Vergütungssystemen reagiert. Neu sei beispielsweise, dass sich der Aufsichtsrat bei der Festsetzung der Vergütung an der Üblichkeit im Vergleich zu Unternehmen derselben Branche und ähnlicher Größe und Komplexität aber auch am Lohn- und Gehaltsgefüge im Unternehmen selbst orientieren müsse. Vorstandsbezüge sollen bei einer Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens nachträglich herabgesetzt werden. Auch sei die variable Vergütung zu deckeln. Daher würden Kurssprünge in Folge bloßer Spekulationen und riskanter kurzfristiger Finanztransaktionen keinen Einfluss mehr auf die am langfristigen Erfolg orientierte Bezahlung haben, sagte der Minister.
Gleichzeitig hob der Finanzminister jedoch hervor, dass es in Baden-Württemberg zahlreiche Familienunternehmen gebe, die das Rückgrat der mittelständischen Wirtschaft des Landes bildeten. Diese Unternehmen hätten solide gewirtschaftet und dienten daher als Musterbeispiel für vernünftige und nachhaltige Vergütungssysteme von Führungskräften. Folgerichtig seien diese von der Neuregelung auch nicht tangiert, da diese nur für Aktiengesellschaften gelte, so Stächele.
Bei einigen Großunternehmen sei aber jegliches Maß verlorengegangen. Bereits kurzfristige Kursschwankungen und bloße Buchgewinne hätten zu überhöhten Vergütungen geführt. „Hier besteht ein akuter Handlungsbedarf,“ so der Finanzminister.
Entscheidendes Element der neuen gesetzlichen Vorgaben sei allerdings, dass der Aufsichtsrat eines jeden Unternehmens diese vom Gesetzgeber geschaffenen Verpflichtungen umsetze. „Dem Aufsichtsrat obliegt mit dem nun geltenden Gesetz eine deutliche höhere Verantwortung als bisher. Der Erfolg der Regelungen hängt maßgeblich davon ab, dass die unternehmerischen Aufsichtsgremien ihre Verpflichtung zum langfristigen Wohl des Unternehmens wahrnehmen,“ so der Finanzminister.
„Sollten die geschaffenen Neuregelungen die Missstände nicht beseitigen, müssen weitere Maßnahmen erwogen und alle Optionen erneut auf den Tisch gebracht werden,“ betonte Minister Stächele abschließend.
Quelle:
Finanzministerium