Steuerverwaltung

Amtseinführung des neuen Vorstehers des Finanzamts Tübingen

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„Gerade in Zeiten der Krise ist eine gute und gedeihliche Zusammenarbeit mit den steuerberatenden Berufen für uns besonders wichtig. Insbesondere für den Mittelstand ist eine gute Kooperation von großer Bedeutung. Mit Angeboten wie den Klimagesprächen zwischen Finanzverwaltung und Beraterschaft und unseren Servicezentren haben wir bereits eine solide Grundlage für die kooperative Zusammenarbeit geschaffen. Um diese Kooperation weiter zu entwickeln, ist der nächste Schritt die Online-Befragung der Steuerberaterinnen und Steuerberater sowie der Lohnsteuerhilfevereine, um so ein Meinungsbild und zusätzliche Anregungen für die Zusammenarbeit zu erhalten,“ sagte Finanzminister Willi Stächele am Mittwoch (23. September 2009) anlässlich der Amtseinführung von Dieter Möhler als Vorsteher des Finanzamts Tübingen.

Der Minister ging auch auf die Situation der Beschäftigten in der Steuerverwaltung ein. „Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Steuerverwaltung sind durch das immer komplexer werdende Steuerrecht stärker denn je gefordert. Die Steuerverwaltung ist heute in hohem Maße Dienstleister für die Wirtschaft und die schnelle Bearbeitung von steuerlichen Sachverhalten ein wichtiger Faktor bei unternehmerischen Entscheidungen. Die Landesregierung bemüht sich daher, dem hochqualifizierten, engagierten Personal in der Steuerverwaltung attraktive Arbeitsbedingungen zu bieten. In den letzten Jahren haben wir daher mehrere Stellenhebungsprogramme ins Leben gerufen, die den erhöhten Anforderungen an unsere Beschäftigten Rechnung tragen. Im Doppelhaushalt 2007/2008 wurden 600 Stellenhebungen für den mittleren Dienst beschlossen. Für den gehobenen Dienst haben wir insgesamt 400 Stellenhebungen durchgesetzt, 200 im Nachtragshaushalt 2008 und weitere 200 im Staatshaushaltsplan 2009,“ so Stächele.

Abschließend dankte der Finanzminister dem bisherigen Leiter des Finanzamts Herrn Walter Lebherz für die geleistete erfolgreiche Arbeit. Dem stellvertretenden Amtsleiter, Herrn Horch, sprach er seinen Dank für die engagierte Vertretung aus. Der Minister wünschte dem neuen Leiter des Finanzamts, Herrn Dieter Möhler, alles Gute und eine glückliche Hand für die anstehenden Aufgaben.

* * * *

Finanzamt Tübingen

Im Finanzamt Tübingen arbeiten 219 Bedienstete. Seit 2003 wurde die bisherige Unterbringung auf mehrere Standorte durch einen Umzug der Außenstelle in die östliche Hälfte der renovierten Thiepval-Kaserne zentralisiert. Das Steueraufkommen des Finanzamts Tübingen betrug im Jahr 2008 insgesamt rund 937 Millionen Euro.

Herr LRD Walter Lebherz

Herr Lebherz wurde 1943 in Neu-Pasua (ehem. Jugoslawien) geboren. Nach dem Abitur in Reutlingen absolvierte er ein Studium der Rechtswissenschaften. Nach dem zweiten Staatsexamen war er zunächst 2 Jahre als Rechtsanwalt tätig. 1973 erfolgte sein Eintritt in Steuerverwaltung beim Finanzamt Reutlingen. Er war Sachgebietsleiter in den Finanzämtern Aalen und Stuttgart-Körperschaften bevor er 1978 die Stelle als ständiger Vertreter des Vorstehers beim Finanzamt Balingen antrat. 1980 übernahm Herr Lebherz die Funktion des ständigen Vertreters im Finanzamt Reutlingen. 1995 wurde er Vorsteher des Finanzamts Stuttgart IV. 1997 erfolgte der Wechsel an das Finanzamt Tübingen, wo Herr Lebherz bis zu seinem Eintritt in den Ruhestand als Vorsteher tätig war.

Herr RD Dieter Möhler

Herr Möhler wurde 1958 in Stuttgart geboren. Nach dem Abitur in Reutlingen 1977 nahm er das Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Tübingen auf. 1986 trat er als Regierungsassessor beim Finanzamt Reutlingen in die Steuerverwaltung ein. Ab dem Jahr 1988 war Herr Möhler als Sachgebietsleiter beim Finanzamt Stuttgart II tätig. 1991 erfolgte die Abordnung und 1992 schließlich die Versetzung an die ehemalige Oberfinanzdirektion Stuttgart. Dort arbeitete Herr Möhler zunächst als Referent für Aus- und Fortbildung und als Leiter des Bildungszentrums und danach als Referent für die Personalangelegenheiten der Beamten des gehobenen und höheren Dienstes.

Quelle:

Finanzministerium

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