"Steuerberater begleiten ihre Mandanten als unabhängige und kompetente Ratgeber in allen Fragen unseres sehr anspruchsvollen Steuerrechts. Das ist mit einem hohen Maß an Verantwortung und einer besonderen Vertrauensstellung verbunden. Deshalb müssen sich angehende Steuerberater sehr hohen Prüfungsanforderungen stellen. Bei den Zulassungsanträgen für die Steuerberaterprüfung verzeichnen wir dieses Jahr erstmals seit 2003 wieder eine leicht zunehmende Tendenz im Vergleich zum Vorjahr. Offensichtlich führt die verbesserte Konjunktur wieder zu einem verstärkten Beratungsbedarf und fördert damit auch die Nachfrage nach Berufsnachwuchs." Dies sagt Finanzminister Gerhard Stratthaus am Freitag (14. März 2008) in Stuttgart.
Für die Prüfung im Jahr 2008 rechnet das Finanzministerium in Baden-Württemberg mit zirka 800 - 900 Anmeldungen. Die Bestehensquote schwankt im langjährigen Vergleich zwar zwischen 41 Prozent und 68 Prozent, beträgt aber in den meisten Jahren um die 50 Prozent. Bei der Prüfung 2007, die allerdings erst Ende März 2008 mit dem mündlichen Teil abgeschlossen sein wird, konnten fast 70 Prozent der Prüfungsteilnehmer zur mündlichen Prüfung zugelassen werden. Damit ist zu erwarten, dass das Prüfungsjahr 2007 zu einem besonders erfolgreichen Prüfungsjahrgang werden wird. Von den 782 zugelassenen Kandidatinnen und Kandidaten haben 576 tatsächlich an der schriftlichen Prüfung teilgenommen. Hiervon konnten 403 Personen zur mündlichen Prüfung zugelassen werden. Seit Jahren beträgt der Frauenanteil an den Teilnehmern der Steuerberaterprüfung rund 40 %.
Die Zulassung zur Steuerberaterprüfung setzt im Wesentlichen voraus, dass die Bewerber ein wirtschaftswissenschaftliches oder rechtswissenschaftliches Hochschulstudium, ein Hochschulstudium mit wirtschaftswissenschaftlicher Fachrichtung, die Abschlussprüfung in einem kaufmännischen Ausbildungsberuf oder die Prüfung zum Bilanzbuchhalter oder Steuerfachwirt bestanden haben und je nach Vorbildung zwei bis zehn Jahre Berufspraxis nachweisen können.
"Nach jahrelangen Diskussionen um den Erhalt der Steuerberaterprüfung als staatlicher Prüfung hat nach dem Bundestag auch der Bundesrat im laufenden Gesetzgebungsverfahren einem vernünftigen Kompromiss zugestimmt. Dieser sichert einerseits den hohen Qualitätsstandard der Prüfung und kommt andererseits den Interessen der Länder hinsichtlich eines gewünschten Aufgabenabbaus entgegen“, betonte der Finanzminister. Die Abnahme der Prüfung bleibe damit bundeseinheitlich Aufgabe der bei den für die Finanzverwaltung zuständigen obersten Landesbehörden gebildeten Prüfungsausschüsse. Die organisatorische Durchführung der Prüfung werde zukünftig aber bundeseinheitlich zu einer Aufgabe der Steuerberaterkammern.
Anträge auf Zulassung zur Steuerberaterprüfung 2008 müssen in Baden-Württemberg bis spätestens 31. März 2008 beim Finanzministerium Baden-Württemberg, c/o Finanzamt Stuttgart III, SG 1 Steuerberaterprüfungsangelegenheiten, Postfach 10 60 53, 70049 Stuttgart eingereicht werden. Der schriftliche Teil der Prüfung findet vom 7.-9. Oktober 2008 statt. Die mündliche Prüfung beginnt voraussichtlich im Januar 2009. Die Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung ergeben sich aus dem Steuerberatungsgesetz. Soweit Zweifel bestehen, ob und inwieweit diese erfüllt sind, kann hierzu ein Antrag auf verbindliche Auskunft an das Finanzministerium gestellt werden.
Näher Informationen sowie die erforderlichen Antragsformulare können beim Finanzministerium angefordert werden oder stehen im Internet unter der Adresse www.mfw.baden-wuerttemberg.de in dem Bereich "Steuern/Steuerberaterprüfung" abgerufen werden.
Quelle:
Finanzministerium Baden-Württemberg