Wohnungswesen

Aufhebung der Fehlbelegungsabgabe im Jahr 2007 angestrebt

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Richard Drautz, Staatssekretär im Wirtschaftsministerium, sprach sich heute auf eine Anfrage im Stuttgarter Landtag dafür aus, dass das Zweckentfremdungsverbot und die Verlängerung der Kündigungssperrfrist zum Jahresende entfallen sollen. "Damit nimmt das Land von zwei wohnungspolitischen Instrumenten Abschied, deren Eignung ohnehin zunehmend fragwürdig ist", erläuterte Richard Drautz.

Das Zweckentfremdungsverbot für Wohnraum sowie die Verlängerung der Kündigungssperrfrist für umgewandelten Wohnraum von drei auf zehn Jahre gelten in Baden-Württemberg aufgrund von Verordnungen aus dem Jahr 2001 befristet bis 31. Dezember 2006. Betroffen sind die Städte Freiburg im Breisgau, Heidelberg, Konstanz, Mannheim und Tübingen. Erfahrungen in den Städten, die seit 2002 nicht mehr den Beschränkungen unterliegen, zeigen, dass ein Auslaufen der beiden Regelungen keine nachteilige Auswirkungen hat. "Wenn für die Beschränkungen kein konkreter Nutzen mehr nachweisbar ist, muss die Freiheit Vorrang haben", betonte der Staatssekretär und verwies ergänzend auf die von der Rechtsprechung geäußerten Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der bisherigen Regelung.

Auch die Fehlbelegungsabgabe wird nach Meinung des Staatssekretärs in Baden-Württemberg nicht mehr lange gelten. "Die Regierungskoalition hat sich darauf verständigt, die zunehmend verwaltungsaufwändige und in ihren Wirkungen zweifelhafte Abgabe in der laufenden Legislaturperiode abzuschaffen. 2007 sollen die dafür notwendigen gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden", so Richard Drautz. Die Föderalismusreform hat allen Ländern die Möglichkeit gegeben, im Wohnungswesen eigenständig zu entscheiden, wo Gesetze erforderlich sind. Die Landesregierung will diesen Spielraum unter anderem dazu nutzen, bei der Fehlbelegungsabgabe zu einer baldigen Deregulierung zu kommen.

Quelle:

Wirtschaftsministerium

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