„Die Kernbrennstoffsteuer mindert als so genannte Verbrauchsteuer den Gewinn der Energieunternehmen. Die Abzugsfähigkeit der Kernbrennstoffsteuer als Betriebsausgabe führt zu bundesweiten Steuerausfällen bei Körperschaft- und Gewerbesteuer in Höhe von rund 600 Millionen Euro pro Jahr. Dies belastet die Haushalte von Ländern und Kommunen in erheblichem Umfang. Das Aufkommen aus der Kernbrennstoffsteuer in Höhe von rund 2,3 Milliarden Euro steht dagegen allein dem Bund zur Haushaltskonsolidierung zur Verfügung. Entlastungsmaßnahmen für den Bund dürfen aber nicht die Finanzen der Länder und Kommunen belasten. Daher hat sich Baden-Württemberg mit Erfolg dafür eingesetzt, dass die Finanzminister der Länder eine Anrufung des Vermittlungsausschusses empfehlen." Dies sagte Finanzminister Willi Stächele anlässlich der heutigen Beschlussfassung im Finanzausschuss des Bundesrates.
Das Gebot einer nachhaltigen Haushaltspolitik verpflichte dazu, gerade in einer Phase der konjunkturellen Erholung in den Anstrengungen um eine Konsolidierung nicht nachzulassen. Die Umsetzung des von der Bundesregierung beschlossenen Zukunftspakets sei daher zu begrüßen. „Die Entlastungsmaßnahmen für den Bund dürfen aber nicht zu negativen Rückwirkungen auf die Finanzen der Länder und Kommunen führen. Eine Konsolidierung des Bundes zu Lasten der Länder kann nicht im wohlverstandenen Interesse der Bundes liegen. Ohne eine finanzielle Kompensation durch den Bund drohen den Ländern nicht hinnehmbare Steuerausfälle", betonte der Finanzminister.
Quelle:
Finanzministerium Baden-Württemberg