Ehrenamt

Baden-Württemberg für weitere steuerliche Entlastung ehrenamtlicher Betreuer

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"Das Ehrenamt ist von größter Bedeutung für das Gemeinwohl und eine tragende Säule unserer Gesellschaft. Ehrenamtliche Betreuer kommen zum Einsatz, wenn Menschen durch einen Unfall, eine Krankheit oder das Nachlassen der Kräfte im Alter hilfsbedürftig werden und ihre persönlichen und rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr alleine regeln können. Es ist in unser aller Interesse, das ehrenamtliche Engagement auch im Bereich der Betreuer zu stärken, sie leisten einen wichtigen und unverzichtbaren Beitrag für unsere Gesellschaft. Daher sollen ehrenamtliche Betreuer künftig bis zu 2.100 Euro jährlich nicht versteuern müssen. Baden-Württemberg setzt sich auf allen Ebenen dafür ein, dass ehrenamtliche Betreuer weiter steuerlich entlastet werden", sagte Finanzminister Willi Stächele am Mittwoch (25. August 2010) in Stuttgart.

Bisher könnten ehrenamtliche Betreuer 500 Euro pro Jahr steuerfrei erhalten. Aufgrund der großen Wichtigkeit des Ehrenamts und um die Tätigkeiten gerade in diesem Bereich noch stärker anzuerkennen, solle eine Einbeziehung in die so genannte Übungsleiterpauschale von 2.100 Euro erfolgen. Dies sei ein zusätzliches Signal an die Bürger, sich ehrenamtlich als Betreuer zu engagieren oder sogar eine weitere Betreuung zu übernehmen. Dies sei in einer immer älter werdender Gesellschaft unabdingbar. Werde im Bedarfsfall kein ehrenamtlicher Betreuer gefunden, müsse vom Amtsgericht ein Berufsbetreuer eingesetzt werden. Dies geschehe immer häufiger. Der Schwerpunkt solle jedoch im Bereich des Ehrenamts verbleiben, dazu könne die Steuerentlastung beitragen, erklärte der Finanzminister.

Durch einen höheren Freibetrag für ehrenamtliche Betreuer würden geeignete Rahmenbedingungen und Anreize geschaffen, damit mehr Menschen Verantwortung für andere übernehmen, auch außerhalb der eigenen Familie. "Bürgerliches Engagement bietet Antworten auf viele Fragen nach dem Zusammenhalt der Generationen wie der gesamten Gesellschaft", betonte Finanzminister Stächele abschließend.

Quelle:

Finanzministerium Baden-Württemberg

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