„Wir beteiligen uns aktiv an der Vereinfachung des Steuerrechts. Aus Baden-Württemberg liegen nun weitere Vorschläge auf dem Tisch. Einerseits geht es um die einfachere Handhabung des Steuerrechts für die Bürgerinnen und Bürger sowie die Verwaltung. Hier sind insbesondere die Vorschläge des Landes für eine Reform der Grundsteuer und zur Pauschalierung der Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer zu nennen. Andererseits geht es aber auch um eine Entlastung der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie." Dies sagte Finanzminister Willi Stächele in Bezug auf ein Treffen mit dem Bund der Steuerzahler in Stuttgart.
Gerade für den Mittelstand dränge Baden-Württemberg auf Ergänzungen bei der Steuervereinfachung. Auf der Agenda stehe beispielsweise die dauerhafte Beibehaltung der zum Ende nächsten Jahres auslaufenden Ist-Besteuerungsgrenze von 500.000 Euro. Für kleine und mittlere Unternehmen ist es ein Ärgernis, bereits dann Umsatzsteuer zu entrichten, wenn eine Warenlieferung oder Dienstleistung erbracht wurde. Denn die Zahlung durch den Kunden erfolgt erst später. Wir setzen uns dafür ein, dass Unternehmen bei Umsätzen bis 500.000 Euro pro Jahr auch in Zukunft erst dann Umsatzsteuer zahlen, wenn sie tatsächlich ihr Geld vom Kunden bekommen. Konsequenterweise muss dies entsprechend auch für den Vorsteuerabzug gelten. Damit wird zugleich die Betrugsanfälligkeit des Umsatzsteuersystems gesenkt.
Weiterhin muss die Grenze, ab der Anschaffungs- und Herstellungskosten sofort abgezogen werden können, maßvoll angehoben und gleichzeitig der so genannte Sammelposten komplett gestrichen werden. Zudem sollte bei Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte kein geldwerter Vorteil bei der Benutzung eines Geschäfts- oder Dienstwagens angesetzt werden. Hier ist es an der Zeit, eine Vereinfachung dergestalt zuzulassen, dass weder ein geldwerter Vorteil noch die Entfernungspauschale zu berücksichtigen ist. Dies erspart den Unternehmen und den Finanzämtern viel Arbeit. Auch bei der Abgeltungsteuer brauchen wir eine Bagatellgrenze, die - wie früher beim Abzug des Zinsabschlags - 10 Euro betragen könnte. Dies entlastet die Banken und ihre Kunden.
Darüber hinaus bleibt es dabei, dass sich das Land für eine Pauschalierung der Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer mit Nachdruck einsetzt. Zahlreiche Steuerpflichtige, die keinen anderen Arbeitsplatz zur Verfügung haben, könnten von dieser Vereinfachung profitieren. Belege und Quittungen würden insoweit der Vergangenheit angehören.
„Baden-Württemberg bleibt beim Thema Steuervereinfachung am Ball. Wir setzen hierbei auf die Unterstützung durch den Bund der Steuerzahler, denn letztendlich geht eine überbordende Bürokratie zu lasten aller Steuerzahler."
Quelle:
Finanzministerium Baden-Württemberg