Bürokratieabbau

Baden-Württemberg nimmt Vorreiterrolle beim Bürokratieabbau ein

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Der Beauftragte der Landesregierung für Bürokratieabbau, Finanzstaatssekretär Dr. Stefan Scheffold, begrüßte die Vorschläge des DIHK nachdrücklich: „Es ist wichtig, dass gerade jetzt im Aufschwung der Wirtschaft alle Kräfte gebündelt werden. Noch immer gehen Ressourcen durch unnötige Bürokratie verloren. Der Abbau von Bürokratie ist daher eine beständige Herausforderung."

Die 71 Vorschläge der Wirtschaft wiesen in die richtige Richtung und seien eine fundierte Grundlage für weitere Überlegungen. Die Unterstützung der Wirtschaft bei der Mammutaufgabe der Beschneidung von Bürokratie sei richtig und wichtig. So moniere der DIHK beispielsweise zu Recht, dass arbeitsrechtliche Vorschriften auf mehr als 20 Einzelgesetze verstreut seien. Das Arbeitsrecht sei daher gerade für kleinere mittelständische Unternehmen ohne eigene Rechts- oder Personalabteilung schwer durchschaubar. Die Forderung nach einer Zusammenfassung von Normen werde von Baden-Württemberg unterstützt und sei nicht nur im Arbeitsrecht ein zentrales Anliegen. Zudem seien die Informationspflichten des Unternehmers beim Betriebsübergang deutlich überzogen. Die nationale Regelung mit der Folge eines Widerspruchsrechts jedes Arbeitnehmers gegen einen Betriebsübergang werde so nicht von den europarechtlichen Vorgaben verlangt. Hier bestehe Handlungsbedarf, unterstrich der Finanzstaatssekretär.

Auch die Forderung nach einer Vereinfachung des ELENA-Verfahrens sei auf der Agenda. Hier sei Baden-Württemberg im Rahmen eines Bundesratsantrags in enger Zusammenarbeit mit anderen Bundesländern aktiv, um den bürokratischen Aufwand gerade für kleinere Unternehmen zu minimieren.

Weitere Beispiele, die man in voller Übereinstimmung mit der Wirtschaft angehe, seien Vereinfachungen beim Vorsteuerabzug bei elektronischen Rechnungen. „Die EU-Kommission ist der Argumentation gefolgt und lässt nun in Abkehr zur bisherigen Auffassung unnötige Anforderungen an eine elektronische Rechnung fallen. Unsere wesentliche Forderung, dass elektronische übermittelte Rechnungen und Papierrechnungen gleichbehandelt werden, ist damit erfüllt worden", so Dr. Scheffold.

„Unnötige Bürokratie abzubauen, ist ein wichtiges Ziel der Landesregierung. Denn für unternehmerisches und bürgerschaftliches Engagement gilt es, mehr Freiräume zu schaffen. Aus diesem Grund ist eine neue Verwaltungsvorschrift der Landesregierung und der Ministerien zur Erarbeitung von Regelungen erlassen worden. Damit wird der Rechtsetzungsprozess optimiert. Inhaltliche Prüfvorgaben, zum Beispiel zur Bürokratiebelastung von kleinen und mittleren Unternehmen, zur Chancengleichheit oder zu den Kostenfolgen für die öffentliche Hand, werden in ein einheitliches Gesamtsystem integriert, die Abwicklung von Verfahren über das Internet und Onlinekonsultationen im Normsetzungsverfahren wurden stärker verankert. Auf dem Weg zu weniger Regelungen und Bürokratie sind wir gut vorangekommen. So hat das Land seinen Vorschriftenbestand von gut 4.200 im Jahr 2000 auf rund 1.500 im Jahr 2008 gesenkt. Diese neue Höchstgrenze kann künftig nur in begründeten Ausnahmefällen überschritten werden. Die Geltungsdauer von Verwaltungsvorschriften wird einheitlich auf sieben Jahre festgeschrieben. Bei allen Regelungen ist spätestens sieben Jahre nach ihrem Inkrafttreten zu prüfen, ob sie noch erforderlich sind, weiter vereinfacht werden können oder aktualisiert werden müssen. Baden-Württemberg konnte beim Abbau von Bürokratie schon spürbare Erfolge erzielen. Aber wir müssen weiterhin am Ball bleiben", sagte der Finanzstaatssekretär und Beauftragte der Landesregierung für Bürokratieabbau abschließend.

Quelle:

Finanzministerium Baden-Württemberg

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