„Ein einfacheres und unkomplizierteres Steuerrecht ist ein beständiges Anliegen unserer Steuerpolitik. Umso erfreulicher ist es daher, dass bei der steuerlichen Erklärungspflicht von Arbeitskräften eine Bagatellgrenze eingeführt wird. Nach dem Gesetzentwurf für das Jahressteuergesetz 2010 müssen nunmehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erst dann eine Steuererklärung abgeben, wenn der Arbeitslohn im Kalenderjahr 10.200 € übersteigt. Für zusammen veranlagte Ehegatten gilt eine Betragsgrenze von 19.400 €. Diese Regelung ist nur folgerichtig, denn bis zu diesen Beträgen bleibt der Arbeitslohn infolge von Frei- und Pauschbeträgen ohnehin unbesteuert. Erfasst sind davon gerade Saisonarbeitskräfte, die andernfalls eine Steuererklärung abgeben müssten." Dies sagte Finanzminister Willi Stächele am Donnerstag (24. Juni 2010) anlässlich der Zustimmung des Finanzausschusses des Bundesrates zum Gesetzentwurf.
Diese Änderung habe ursprünglich erstmals für den Veranlagungszeitraum 2010 Anwendung finden sollen. Jetzt habe die Bundesregierung die Forderung Baden-Württembergs aufgegriffen und die Anwendbarkeit der Vereinfachungsregelung bereits auf den Veranlagungszeitraum 2009 vorgezogen. Damit müssten insbesondere betroffene Saisonarbeitskräfte, bei denen schon bislang in Baden-Württemberg die Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklärung für das Jahr 2009 unterblieben sei, endgültig keine Steuererklärung mehr abgeben, sofern sie die Voraussetzungen der Bagatellregelung erfüllten, so Stächele.
Quelle:
Finanzministerium Baden-Württemberg