Finanzpolitik

Baden-Württemberg setzt sich zugunsten von regionalen Banken für Änderungen von Großkreditvorschriften ein

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„Das Ausmaß der Finanzkrise hat gezeigt, dass die bisherigen Regelwerke nicht ausreichen. Um sicherzustellen, dass sich Ähnliches nicht wiederholen kann, benötigen wir eine bessere Regulierung der Finanzmärkte und eine Stärkung der Widerstandsfähigkeit des Finanzsystems. Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf zur Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie ist daher grundsätzlich zu begrüßen. Bei der geplanten Änderung der Großkreditvorschriften zur besseren Erfassung von Konzentrationsrisiken besteht allerdings noch Nachbesserungsbedarf: Forderungen und Kredite an Landesbanken und genossenschaftliche Zentralbanken sollten von der Anwendung der Großkreditvorschriften ausgenommen werden.“ Dies sagte Finanzminister Willi Stächele am Donnerstag (22. April 2010) in Berlin.

Ziel der neuen Großkreditvorschriften sei die Reduzierung der Risiken für Kreditinstitute, so Stächele. Eine Bank solle durch den Ausfall eines Kreditnehmers bzw. einer Kreditnehmereinheit nicht in seiner eigenen Solvenz gefährdet werden. Daher sollten künftig alle Forderungen eines Kreditinstituts an andere Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute auf die Großkrediteinzelobergrenze angerechnet werden. Die EG-Richtlinie, die dem Gesetzentwurf zugrunde liege, sehe auch die Möglichkeit vor, Forderungen und Kredite an Landesbanken und genossenschaftliche Zentralbanken, denen eine Bank aufgrund von Rechts- oder Satzungsvorschriften angeschlossen ist und die danach beauftragt sind, den Liquiditätsausgleich innerhalb der Vereinigung vorzunehmen, von der Anwendung der Großkreditvorschriften auszunehmen. Hiervon habe die Bundesregierung allerdings kein Gebrauch gemacht.

„Von der Nichtberücksichtigung dieses Wahlrechts ist vor allem der Genossenschaftssektor betroffen. Denn Volks- und Raiffeisenbanken halten aufgrund der Verbundstruktur Beteiligungen an ihren Zentralbanken, die als Kredit bewertet werden. Ohne das Wahlrecht müssten die Genossenschaftsbanken diese Beteiligungen in die Großkreditvorschriften einrechen. Dadurch würde ihr Spielraum für die Kreditvergabe erheblich eingeschränkt. Das muss aber - gerade auch im Hinblick auf den einsetzenden Wirtschaftsaufschwung und den dadurch steigenden Finanzierungsbedarf der Unternehmen - verhindert werden“, führte der Finanzminister aus.

Der Finanzausschuss des Bundesrates habe sich heute dieser Argumentationslinie angeschlossen. Er empfehle dem Bundesrat, dass dieser die Bundesregierung bitte zu prüfen, ob Forderungen und Kredite an Landesbanken und genossenschaftliche Zentralbanken im Verbund entsprechend des nationalen Wahlrechts nach der zugrunde liegenden EG-Richtlinie von der Anwendung der Großkreditvorschriften ausgenommen werden sollten.

Stächele erinnerte daran, dass die Sparkassen und Genossenschaftsbanken die Finanzkrise weder ausgelöst, noch milliardenschwere Rettungspakete auf Kosten der Steuerzahler benötigt hätten. Sie hätten ihre Kreditvergabe in der Krisenzeit vielmehr sogar ausgeweitet und dadurch insbesondere mittelständische Unternehmen unterstützt.

Quelle:

Finanzministerium Baden-Württemberg

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