„Der schleswig-holsteinische Landtag hat beim Bundesverfassungsgericht Klage gegen die Schuldenbremse eingereicht. Er begehrt die Feststellung, dass die Regeln über die Schuldenbremse für die Länder gegen das Grundgesetz verstoßen. Dieses Vorgehen lässt jede finanzpolitische Verantwortung vermissen und kann nicht akzeptiert werden. Denn die Schuldenbremse ist ein unverzichtbares Instrument zur Konsolidierung der Staatshaushalte. Eine Aufhebung der Schuldenbremse für die Länder würde dazu führen, dass insbesondere die Empfängerländer im Länderfinanzausgleich von einer Konsolidierung ihrer Haushalte absähen. Dadurch drohende Mehrbelastungen für Baden-Württemberg sind nicht hinnehmbar. Wir werden daher der Klage des schleswig-holsteinischen Landtags mit einer Stellungnahme entgegentreten. Dies hat das Kabinett in seiner Sitzung gestern Abend beschlossen“, teilte Finanzminister Willi Stächele am Dienstag (13. April 2010) in Stuttgart mit.
Schleswig-Holstein habe in den vergangenen fünf Jahren über 750 Millionen Euro aus dem Länderfinanzausgleich erhalten. Baden-Württemberg habe dagegen im gleichen Zeitraum über 10,5 Milliarden Euro einbezahlt, so Stächele. „Die Verankerung einer Schuldenbremse im Grundgesetz war überfällig. Wir erwarten nunmehr, dass insbesondere die Empfängerländer im Länderfinanzausgleich alle Anstrengungen unternehmen, um den Schuldenpfad zu verlassen. Denn auch hier gilt der Grundsatz: Wer sich fördern lässt, muss auch Forderungen erfüllen. Die Klage des schleswig-holsteinischen Landtags erscheint vor diesem Hintergrund geradezu absurd“, betonte der Finanzminister abschließend.
Quelle:
Finanzministerium Baden-Württemberg