„In Baden-Württemberg sind bereits über 600.000 Einkommensteuerbescheide für 2007 vollmaschinell an die ungekürzte Pendlerpauschale angepasst und verschickt worden. Damit hat die Steuerverwaltung des Landes bereits die Hälfte der rund 1,2 Millionen Änderungsbescheide zur Pendlerpauschale erlassen. Insgesamt wurden bisher etwa 129 Millionen Euro Steuern an die Bürgerinnen und Bürger zurückgezahlt." Dies sagte Finanzminister Willi Stächele am Freitag (6. Februar 2009) in Stuttgart.
Mit den notwendigen Änderungen der Steuerbescheide habe man bereits am 22. Januar 2009 begonnen. Diese werden voraussichtlich Ende Februar 2009 abgeschlossen sein. Damit, so der Finanzminister, werde das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur steuerlichen Absetzbarkeit der Pendlerpauschale ab dem ersten Kilometer konsequent umgesetzt. Insgesamt sei mit einer Erstattung in Höhe von 260 Millionen Euro zu rechnen.
„Mit der zügigen Bearbeitung der Fälle zur Pendlerpauschale und der zeitnahen Auszahlung der Erstattungsbeträge stellt die Steuerverwaltung Baden-Württemberg erneut ihre große Leistungsfähigkeit unter Beweis. Wir gehören zu den ersten Bundesländern, die das Geld für die ungekürzte Pendlerpauschale ausbezahlt haben“, betonte Finanzminister Willi Stächele.
Im Hinblick auf die aktuelle Diskussion zum Vorläufigkeitsvermerk in den Änderungsbescheiden sagte der Finanzminister, dass es sich hierbei um eine technische Ergänzung handele. Baden-Württemberg werde einer rückwirkenden Abschaffung der Pendlerpauschale keinesfalls zustimmen. „Die Bürgerinnen und Bürger dürfen die erstatteten Steuerbeträge behalten. Eine Rückforderung dieser Gelder in der Zukunft wird es mit uns nicht geben“, versicherte Finanzminister Willi Stächele abschließend.
Quelle:
Finanzministerium